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Ekosem-Agrar: Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlungen vom 30./31. Mai 2022 können vollzogen werden - Anleihenews
22.11.22 09:45
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - In dem von der Ekosem-Agrar AG eingeleiteten Freigabeverfahren hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss (Az. 1 AktG 1/22) festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 der ESA-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A1R0RZ5 / WKN A1R0RZ) rechtshängig ist, der Vollziehung dieser Beschlüsse nicht entgegensteht, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die erhobene Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet ist.
Somit können nun sowohl die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2012/2022 (ISIN DE000A1MLSJ1 / WKN A1MLSJ) vom 30. Mai 2022 als auch die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 unverzüglich vollzogen werden. Damit werden dann auch die beschlossenen Änderungen der jeweiligen Anleihebedingungen wirksam. (Ad hoc vom 21.11.2022) (22.11.2022/alc/n/a)
Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die erhobene Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet ist.
Somit können nun sowohl die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2012/2022 (ISIN DE000A1MLSJ1 / WKN A1MLSJ) vom 30. Mai 2022 als auch die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 unverzüglich vollzogen werden. Damit werden dann auch die beschlossenen Änderungen der jeweiligen Anleihebedingungen wirksam. (Ad hoc vom 21.11.2022) (22.11.2022/alc/n/a)
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