Constantin Medien: Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz mit Highlight Communications werden beendet - Anleihenews


27.09.17 09:02
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Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der Vorstand der Constantin Medien AG (ISIN DE0009147207 / WKN 914720) (Anleihe: ISIN DE000A1R07C3 / WKN A1R07C) hat beschlossen, sämtliche Rechtsstreitigkeiten vor Schweizer Gerichten mit der Beteiligungsgesellschaft Highlight Communications AG im Rahmen und als Teil einer Gesamtbefriedung der wesentlichen Auseinandersetzungen mit der Highlight Communications AG, der Highlight Event and Entertainment AG sowie der Stella Finanz AG zu beenden, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Die Beschlussfassung des Vorstands erging nach einer sorgfältigen, umfassenden und kritischen Überprüfung der mit den Rechtsstreitigkeiten verfolgten Ziele und ihren Erfolgsaussichten nach heutiger Betrachtung. Dies erfolgt, um die Gesellschaft finanziell und operativ zu entlasten sowie die Ressourcen wieder voll für die Fokussierung auf das operative Geschäft einsetzen zu können.

Die Highlight Communications AG hat sich bereit erklärt, die als Verteidigungsmittel gegen feindliche Übernahmen installierten Stiftungskonstruktionen, die Optionen zum zeitweisen Erwerb der Mehrheit der Stammaktien und insbesondere der Stimmrechte sowohl an der TEAM Gruppe als auch an der Constantin Film AG eingeräumt bekamen, rückabzuwickeln.

Gerichtlich nicht weiter vorgegangen wird gegen die Durchführung der im Juni 2017 beschlossenen Kapitalerhöhung bei der Highlight Communications AG, durch die sich die Beteiligung der Constantin Medien AG nach Registereintragung von derzeit ca. 43,6 Prozent auf ca. 32,7 Prozent reduzieren wird (unter Berücksichtigung der erfolgten Tilgung eines Kredites der Stella Finanz AG durch Übereignung von Aktien der Constantin Medien AG an der Highlight Communications AG).

Der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG hat der Beendigung dieser Rechtsstreitigkeiten mit der Highlight Communications AG zugestimmt. (Pressemitteilung vom 26.09.2017) (27.09.2017/alc/n/a)