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Bonitätsanleihen: Bankenverband will Verbot abschmettern - Anleihenews


05.09.16 12:47
FONDS professionell

Wien (www.anleihencheck.de) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich vehement gegen Pläne der Finanzaufsicht BaFin ausgesprochen, so genannte Bonitätsanleihen für Privatanleger zu verbieten, so die Experten von "FONDS professionell".

Der Dachverband kritisiere in einer Stellungnahme anlässlich einer Konsultation zu dem Thema, dass die Behörde Anleger letztlich entmündigen würde. Auch andere Branchenvertreter, allen voran der Deutsche Derivate Verband (DDV) als Sprachrohr der Zertifikateindustrie, hätten sich gegen ein Produktverbot ausgesprochen, aber Kompromissbereitschaft signalisiert.

Zur Erinnerung: Die BaFin möchte ein Verbot für diese Produkte durchsetzen, die trotz ihres Namen keine sicheren Rentenpapiere sondern komplexe Zertifikate seien, weil viele private Kunden die Konstruktion der Papiere nicht verstünden. Zwar winke hier eine vergleichsweise hohe Rendite - aber nur, solange es bei keinem der unterliegenden Unternehmen oder Staaten zu einem "Kreditereignis" - beispielsweise einer vorübergehenden Aussetzung der Zinszahlungen - komme. Für Laien sei es aber kaum möglich, diese Wahrscheinlichkeiten einzuschätzen. Zudem sei die Behörde darüber besorgt, dass Kunden durch den Namen in eine vermeintlich sicherere Anlage gelockt würden.

Die DK betone in ihrer Stellungnahme zwar auch den hohen Stellenwert des Anlegerschutzes, den die Aufsicht mit ihren Plänen stärken wolle. Gleichzeitig kritisiere sie aber deren grundsätzliches "Anlegerbild": "Die DK hält an der Überzeugung fest, dass Anleger mündige und eigenverantwortlich handelnde Bürger sind. Sie haben die Freiheit so zu handeln, wie sie es für richtig halten. Dazu gehört selbstverständlich das Wissen um die Konsequenzen des eigenen Handelns. Aus Sicht der DK lassen sich Handlungsfreiheit und Schutz des Anlegers am besten durch einen "Abbau potenziell bestehender Informationsasymmetrien zwischen Anleger und Kreditinstitut in Einklang bringen", heiße es in der Einleitung zu dem Statement.

Dieses Grundverständnis liege auch dem Wertpapierhandelsgesetz zugrunde, dass Anlegerschutz vor allem durch Transparenz beispielsweise durch Informationsblätter und intensive Beratung sichergestellt werden solle, fahre der Dachverband fort. (05.09.2016/alc/n/a)