"Der Lübecker Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders erteilte neuen Ermittlungen eine klare Absage. "Die DNA-Spuren sind rudimentär und im schlechten Zustand." Diese könnten deshalb nicht in der BKA-Datenbank eingestellt werden. Das sei technisch nicht möglich, da sei die Stellungnahme des Landeskriminalamtes (LKA) eindeutig, so Anders." ..... "Technisch möglich sei es allerdings, DNA-Proben von Personen mit dem auf Barschels Kleidung gefundenen Genmaterial abzugleichen. Dies sei rechtlich aber nur erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. "Wir haben und hatten aber keinen Tatverdächtigen." Deshalb könne er nach der Strafprozessordnung nicht ermitteln, sagte der Oberstaatsanwalt, "es liegt nicht an politischen Gründen". " Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...mittlungen-a-847092.html ----------------------- Die erste Ausrede ist nicht schlüssig. Wenn das EINSTELLEN in die BKA-Datenbank tatsächlich wegen technischer Mängel nicht möglich wäre, wieso sollte das dann ein Grund sein, weitere Ermittlungen generell abzulehnen?
Die zweite Ausrede zieht nicht: Ein DNA-Abgleich wird auch sonst durchaus gemacht, wenn noch keine Person konkret im Tatverdacht steht, z.B. bei den bekannten Massen-DNA-Tests.
Möglicherweise wird der Abgleich nichts bringen, weil die DNA der unbekannten Person vielleicht gar nicht in der BKA-Datenbank vorliegt. Aber einen Versuch sollte das schon wert sein. |