Wenn Du in DE einem Prügelopfer hilfst,

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neuester Beitrag:  12.02.16 21:31
eröffnet am: 12.02.16 17:42 von: Versucher1 Anzahl Beiträge: 17
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12.02.16 17:42 #1 Wenn Du in DE einem Prügelopfer hilfst,

dann besser nur, wenn Du selbst schwach und hilflos bist und keinem weh tun kannst ... und sorge dafür, dass Du danach selbst schwerer verletzt bist als die 5 Täter. Sonst wirst Du verurteilt.

Es war Notwehr: Ein Mann aus Ludwigsburg kam einem Prügelopfer zur Hilfe. Dabei verletzte er einen der Angreifer. Nun wurde der Retter vor Gericht bestraft.
 
12.02.16 17:49 #2 Gutmenschenpolitik:
Der Täter ist wichtiger als das Opfer

unerträglich...  
12.02.16 17:50 #3 da fällt

mir das hier ein..... 12min die nachdenklich machen: https://www.youtube.com/watch?v=r9v6TgxmLFs


 
12.02.16 17:52 #4 Wir brauchen nicht lange darüber zu diskutieren,
dass Frau Richterin falsch liegt & da das Urteil noch nicht Rechtskräftig ist, wird das sicherlich korrigiert, zumal der Staatsanwalt auf der Seite des Angekalgten steht.  
12.02.16 17:57 #5 vielleicht kommt die Richterin auch mal
in eine mißliche Lage. Dann aber bloß nicht eingreifen.  
12.02.16 18:08 #6 Die macht dann eine Armlänge Abstand...
...und alles wird gut!
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12.02.16 18:09 #7 ... dann würde sie Dich in DE wegen unterlasse.
Hilfeleistung anklagen. Kann so kommen. Ich weiss nicht, ob es dann hinreichend wäre zu sagen, man hätte relistischer Weise keine Chance gesehen gegen zB 5 enthemmte Täter erfolgreich vorzugehen ... und daher lieber die eigene Gesundheit geschützt ... am Besten man läuft dann laut nach Hilfe schreiend weg, so scheint es mir.  
12.02.16 18:21 #8 #1 mhhh
Der Angeklagte schritt gegen die Täter ein, schlug um sich. Dabei erlitt einer der Beteiligten einen Kieferbruch, er gab später zu Protokoll, grundlos ins Gesicht geschlagen worden zu sein.

...
im falle dass dieser beteiligte nur zuschauer war, und von ihm keine gefahr ausging. ist die entscheidung richtig.

information zum hergang sind zu dürftig.

aber ja, presse
 
12.02.16 18:22 #9 # es genügt nur "zur Hülf"
oder die Polizei zu rufen. Mehr wird gesetzlich nicht gefordert.
Im Falle der Richterin würde ich der Polizei empfehlen sich doch etwas Zeit zu lassen und ne Vesper Pause zu machen.  
12.02.16 18:24 #10 ... ich auch :-)
12.02.16 18:29 #11 @irrelevant: ... wenn er nur Zuschauer war ...
hat er dann dem am Boden liegenden nicht geholfen, quasi Hilfe-Leistung unterlassen??
Ist schon richtig ... der Pressebericht lässt einige Fragen offen.  
12.02.16 18:30 #12 an jeder arbeit kann man rummeckern
die 2wochen find ich plöd(führen zum eintrag)aber ihr habt ja keine akteneinsicht ergo iss datt hier eh nur verzäll um sich aufzuregen  
12.02.16 18:38 #13 neee ... gibt ne Berufung, hoffentlich mit Erfol.
12.02.16 18:39 #14 und ohne das entrüstungsergebnis wär datt ja
keine arivafähige news ergo hat der schreiber ja das bestreben es so zu formatieren das ein kopfschüttelergebnis bei rumkommt

mehrfach vorbestrafter intensivtäter verursacht notwehrexzess und bekommt zu recht 10monate,datt würd doch keiner lesen wollen  
12.02.16 19:04 #15 #11 wenn er zur gruppe gehörte
kannste doch nich erwarten dass er sich gegen seine kumpels stellt
vor allem nicht wenn er nicht der alpha-kevin is.
auch noch zu feige zum zuschlagen(unterstellter maßen). is wohl nurn mitläufer.

mit fäusten hubschrauber spielen und sich zum opfern vorschlagen, is och nicht dit gelbe vom ei. bei kriegen machen wa ochn hehl um kollateralschäden.



 
12.02.16 19:34 #16 Also ... da steht in der Überschrift ...

Dabei verletzte der Retter einen der Täter.

 
12.02.16 21:31 #17 Ja wenn er Pech hat Kost der Kiefer auch noc.
30 Kilo . Wenn der geschädigte nur ein bischen beim treten zugucken wollte , hätte die Richterin mal über unterlassene Hilfeleistung nachdenken können .  
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