So wurde "Hetze" in der DDR definiert...
Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militärischer Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.
Die Bestimmung war im Sinne einer Generalklausel so formuliert, dass sich alles darunter subsumieren ließ, was sich im politischen Tagesgeschehen gegen die Interessen der SED richtete. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR (OG) von 1950 war sie trotz fehlender Strafdrohung ein unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegs-_und_Boykotthetze |