Aktien mit KO verrechnen - Steuererklärung

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neuester Beitrag:  18.05.11 09:14
eröffnet am: 18.05.11 01:02 von: alexlandau Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 18.05.11 09:14 von: demode66 Leser gesamt: 977
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18.05.11 01:02 #1 Aktien mit KO verrechnen - Steuererklärung

Hallo zusammen,

 

ich suche schon seit mehreren Monaten im Internet nach der Lösung für mein Problem. Vielleicht kann mir ja jmd. von euch helfen, da ihr bestimmt schon viel länger an der Börse handelt.

Kann der Verrechnungstopf Aktien mit dem Verrechnungstopf allgemein verrechnet werden?

Folgender Fall:

Ich habe mit Knock-Out-Zertifikaten Gewinn erzielt.

Ich habe mit Aktien ein Verlust erzielt.

ý Der Gewinn der KO's ist größer als der Verlust.

ý Ich habe für den Gewinn den kompletten Abgeltungssteuersatz bezahlt!

ý Der Verlust mit Aktien wurde nicht gegengerechnet.

Meine Frage: Kann ich in der Steuererklärung den Verlust geltend machen???

 

Vielleicht hat jmd. das gleiche Problem. Bis jetzt habe ich noch keinen gefunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alex

 
18.05.11 01:24 #2 Soweit ich weis,
der Aktienverlust kann steuerlich geltend gemacht werden.  
18.05.11 01:59 #3 man kann das miteinander verrechnen
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* Qualitätsposting ohne Zusatz von haarsträubenden Behauptungen
18.05.11 09:08 #4 Du kannst verrechnen. Voraussetzung ist allerdin.
...dass Du die Gewinne und Verluste auch tatsächlich realisiert hast.  
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Ich sehe was, was Du nicht siehst...
18.05.11 09:14 #5 Und die Anlageklasse ist wichtig!
Du kannst zum Beispiel Gewinne aus Fonds
nicht mit Verlusten in Aktien verrechnen.
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Mr. Gorbatschow tear down this (Fire)wall*/**!
* außer bei Heino Liedern! ** und Roberto Blanko
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