Vestcorp AG Düsseldorf Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklage Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. November 2011 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten A1 (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), A2 (Kapitalherabsetzung zur teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre) sowie A3 (Ermächtigung an Vorstand Einzelheiten von Kapitalerhöhung und -herabsetzung zu entscheiden) Anfechtungsklage und Beschlussfeststellungsklage erhoben hat.
Die Klage ist bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 152/11 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde anberaumt für den 28. August 2012, 11:45 Uhr, Werdener Straße 1, Raum 2.113.
Düsseldorf, den 13. Januar 2012
Vestcorp AG
Der Vorstand
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