http://www.strafrecht-bundesweit.de/...nderung-der-freien-wirtschaft/
Früher konnten große Innovationen noch mit Eigenkapital umgesetzt werden, heutzutage ist Fremdkapital aber meist zwingend notwendig. Sobald man sich jedoch heutzutage an Fremdkapital wagt, soll man die Risiken anscheinend minimieren, zumindest wenn man sich nicht er Gefahr einer Strafbarkeit aussetzen möchte. Wie soll so noch großes wirtschaftliches Handeln möglich sein, wenn bei unternehmerischen Risiken immer der Verdacht der vorsätzlichen Schädigung mitschwingt? Die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma, die nicht (ausschließlich) einem selbst gehört kann heute als „gefahrgeneigte Tätigkeit“ bezeichnet werden. Dies gilt zudem immer bei einer GmbH, da diese auch dann eine eigenständige juristische Person darstellt, wenn der Geschäftsführer der einzige Gesellschafter ist.
Ein (Compliance) Fall für den Strafverteidiger
Am Ende droht mit jeder wirtschaftlichen Handlung nicht nur die Gefahr des unternehmerischen Scheiterns, sondern auch die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. Daher ist man als Unternehmer gut damit beraten, sich bereits vor entsprechenden Handlungen Rat bei einem guten Strafverteidiger zu holen, der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert ist. Zudem ist zu überlegen, sich gegen dieses strafrechtliche Risiko rechtzeitig zu versichern soweit dies möglich ist. Beide Maßnahmen sind gute Investitionen, die sich bei derzeitigen Gegebenheiten schnell auszahlen. Denn neben der eigenen Freiheit und der bürgerlichen Existenz steht häufig auch die Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel. |