Ist die deutsche Justiz total behämmert??

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eröffnet am: 26.06.17 14:11 von: lehna Anzahl Beiträge: 84
neuester Beitrag: 10.08.17 14:57 von: RealValueInvest Leser gesamt: 22848
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27.06.17 11:41 #51 Die rechtsschutz zahlt auch nicht bei Straftaten
die einen Vorsatz unterstellen. Somit geht der Hinweis auf den armen deutschen michel mal wieder ins Leere. Doof wenn man keine Ahnung hat.  
27.06.17 11:48 #52 Löschung

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Zeitpunkt: 27.06.17 12:42
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27.06.17 11:50 #53 Weckmann
wollte gerade einen entsprechenden Links einstellen. Wurde aber bereits moderiert :-))

So läuft das halt hier in Deutschland bzw. Ariva !!!

Kannst ja mal selber googlen

"bezahlte Demonstranten in Deutschland"  
27.06.17 11:51 #54 Findet Euch damit ab!
In D gilt Täter- vor Opferschutz.

Nicht umsonst wird das Wort "Opfer", vor allem in Migrantenkreisen, gerne als Schimpfwort benutzt. Das Opfer ist schwach, hätte besser eine Knarre oder viele Brüder dabei haben sollen. Warum soll die Justiz ein solches verweichlichtes Wesen auch vernünftig schützen. Wetten dass jetzt noch gutachterlich ermittelt wird, ob die Frau nicht evtl. gestolpert ist *Ironie off*  
27.06.17 11:51 #55 Da wurde nix moderiert.
Deine Müllquellen sind drann schuld.  
27.06.17 12:12 #56 #53: Und watt kommt dabei raus: Richtig, ein
Scherz! Oder Fundstellen, die alles andere als seriös sind. Die also die Bezeichnung Quelle nicht verdient haben.  
27.06.17 12:16 #57 #49 ist kein Stuss...
27.06.17 12:23 #58 Löschung

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Zeitpunkt: 27.06.17 12:45
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27.06.17 12:28 #59 #19 und 323a StGB
Der Wunsch ist (weitgehend) erfüllt:

"Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist."
https://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html

Ganz so schlimm wie es hier teilweise dargestellt wird, ist es also nicht. Es belibt allerdings die Obergrenze von 5 Jahren.  
27.06.17 13:24 #60 Ergänzung: Der Vollrausch gem. 323a StGB ist
nur ein Vergehen (s. § 12 StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html), stünde also auch u.U. in anderer Hinsicht unter der eigentlichen Haupttat im schuldunfähigen Zustand.

Es gibt aber auch noch die sog. actio libera in causa, die u.a. dann zur Anwendung kommen kann, wenn sich jemand in einen Rausch versetzt, um dann eine Straftat zu begehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa#Deutsches_Recht

Dann ist trotz des eigentlich schuldunfähigen Zustandes u.U. sogar eine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Straftat mit dem dort vorgesehen Strafrahmen möglich und nicht nur nach § 323a StGB.  
27.06.17 14:05 #61 Löschung

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Zeitpunkt: 27.06.17 15:29
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27.06.17 14:07 #62 Ist der "Blutrausch" auch strafmildernd ?
27.06.17 14:26 #63 Grinch Beitrag 43
Jetzt aber hier nicht rassistisch werden.
Du hast Sinti geschrieben, das ist rassistisch, weil Sinti sind die, die Deutsche sind,
alles andere sind Roma, ergo wer auf die Anrede Sinti besteht, will das er von einen Roma
unterschieden wird, ist auch rassistisch.  
27.06.17 16:38 #64 #42 q.e.d. na also,
Meine Prophezeihung   ist eingetreten.
Ohne weitere Worte.......
Moderation nach ariva-Art.  
27.06.17 17:45 #65 Rigomax #59
#19 war durchaus provokant gemeint. Der Paragraph 323 tritt ja erst in Kraft, wenn es "im Rausch" tatsächlich zu einer Straftat gekommen ist, ginge mir also nicht weit genug, da ja eher Prävention das Ziel sein sollte.

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass es durchaus Beispiele gibt, in denen Alkoholkonsum auch ohne irgendwelche Folgen strafbar ist - nämlich im Verkehrsrecht. Da braucht es noch nicht einmal einen Unfall oder Schlangenlinien, das Überschreiten der Promillegrenze des Fahrzeugführers genügt.

Also: Wer das Haus mit mehr als 0.8 Promille verläßt, kommt in den Knast!  
27.06.17 17:55 #66 @noidea: Du hast die ganzen Fussballfans ...
vergessen, Wochenende für Wochenende werden Heerscharen von Polizisten zum "Schutz" abgestellt  ....  
27.06.17 18:17 #67 Keine Strafe, nur Abschiebung?
Die, die meinen, er müsste gleich abgesch oben werden,würde ich fragen, soll denn kein Gerichtsverfahren ihn verurteilen?
Meines Wissens ist der Gang der, erst Verurteilung, (Teil-)Besrafung und dann Abschiebung.

Sofort abgeschoben werden sollten Asylbewerber die stehlen, Körperverletzung begehen und  betrügen. Aber  auch da  gibt man ihnen ja schon die falschen Zeichen und man zahlt fleissig weiter Hartz4l  egal, ob sie ehrlich  Bürger schlagen, betrügen und in Angst und Schrecken versetzen.
Für ein Asylbegehren sollten neben der vermeintlichen  Probleme im Heimatland auch das Verhalten des Asylbewerbers in unserem Land ein Argument sein. Selbst wer vor Krieg und Verfolgung flieht, hat meiner Ansicht nach kein Recht auf Asyl, wenn er gegen Deutsche .Gesetze verstösst!

Zigmal Asylanträge, wegen mehrfahren Geldes, zu stellen ist handfester Betrug. Scheinbar wollen einige mit Gewalt unbedingt mehr Straftäter hier reinholen.  
27.06.17 18:41 #68 Bis zur Abschiebung vergeht zu viel Zeit...
derweil liegt er uns auf der Tasche...

müsst da ein wenig rationaler denken... ;)  
27.06.17 18:46 #69 Wenn es so ginge wäre es schön..
Da haben wir kaum noch   Häftlinge, weil alle Straftäter sofort abgeschoben werden. Persönlich hätte ich nichts dagegen, aber es ist nicht gemäss Recht und Gesetz.

Wenn man es zuende denkt , werden nachher noch Deutsche Mörder abgeschoben , ja  auch 15 bis 25 Jahre nur Geld.  
27.06.17 19:19 #70 #67 leicht gesagt, tobirave,
das mit der Abschiebung.
Das Problem: Viele Staaten wehren sich vehement dagegen, ihre eigenen Bürger zurückzunehmen.
Selbst wenn die Staatsangehörigkeit eines Straftäters nachgeiesen wurde, weigern sich viele Staaten  Ersatzpapiere auszustellen.

Noch ein Grund, warum nicht angeschoben werden kann, das ist dann der Fall wenn eine  psychische Erkrankungen – etwa eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt und der Abzuschiebende  daher nicht reisefähig ist.  

Was tun?  
27.06.17 19:41 #71 Was ist denn das für ein Satz?
Wenn man es zuende denkt , werden nachher noch Deutsche Mörder abgeschoben , ja  auch 15 bis 25 Jahre nur Geld.

Wohin auf welcher Grundlage?  
27.06.17 20:04 #72 #43 @grinch
Dein Zitat:  " Übrigens ist er weder das eine noch das andere..."

Woher weißt du denn das, da habe ich ganz andere Informationen.
Googeln musst du aber schon selber.
Übrigens gibt es auch sehr interessante Artikel in der bulgarischen Presse. Du wirst staunen.....

eine Zeitung heißt z-B. Blitz.bg  (auch deutsche Übersetzung vorhanden)
 
27.06.17 20:59 #73 Wer lügt und betrügt und Deutschland
schädigt , während er gleichzeitig,sich alles von Deutschland bezahen lässt , ist ein undankbarer Gesetzesbrecher#

Das ist doch dieses Trauma- und Belastungsgerde Quatsch, Betrügen oder Vergewaltigen kann er, aber nicht abgeschoben werden?     Was für ein Unsinn!  
27.06.17 21:06 #74 Abschiebung ist keine Alternative für Gerichts-
27.06.17 21:27 #75 Die Verhandlung und das ist für den Täter
Es wird da bestraft und um ihn  geht es.

Insofern ist das Opfer  nur wichtig um die Straftat zu bewerten und evtl das Leid des Opfers bei der Strafzumessung.

Das hat auch nichts damit zu tun ob ein Täter Deutsche r oder Bulgare ist  - das Gesetz muss für alle gleich sein.  
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