Ebay-Aktie vor Abspaltung kaufen - Finanzamt!?

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eröffnet am: 02.07.15 13:59 von: Olaf. Anzahl Beiträge: 97
neuester Beitrag: 22.02.17 18:23 von: Antares2016 Leser gesamt: 97627
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20.07.15 10:08 #51 Paypal Stücke schon im Depot?
Moin, hat von Euch schon jemand Paypalstücke ins Depot gebucht bekommen?
Ich mach mir etwas sorgen nachdem mein Trader gesagt hat das es sein kann das die Stücke erst ein paar Tage später gebucht werden!?

 
20.07.15 10:22 #52 Abwarten...
....nein lediglich die Ebay-Aktie wurde nach unten korrigiert. Vielleicht tut sich hier noch was im Laufe des Tages...  
20.07.15 10:31 #53 eBay-Korrektur ...
... passt zum derzeitig realen PayPal-Aktienpreis.  
20.07.15 10:59 #54 Korrektur
wie hoch ist denn der Abschlag für paypal? Und wie hoch korrigiert Sie denn real?  
20.07.15 13:36 #55 Ist Paypal schon bei jemanden eingebucht worde.
 
20.07.15 13:36 #56 S-Broker
Ist alles gebucht, paypal 37 EUR, ebay 26,6 EUR  
20.07.15 19:54 #57 Steuer einbehalten?
Darf ich fragen ob die Bank bei der Einbuchung der PayPal Aktien Kapitalertragsteuer/Soli einbehalten hat?

Danke für die Info!  
20.07.15 20:58 #58 ING DiBa
... noch nicht. Aber das wird sicher noch kommen.

Hatte vor dem Spin-Off die Mitteilung der Bank, dass die Kapitalmaßnahme nicht steuerrelevant ist und erst nach Verkauf Steuer fällig wird. Aktie wird mit Null eingebucht. Nach dem Spin-Off heute haben Sie mir mitgeteilt das es nun doch als Sachdividende gewertet wird und auf den Kurs der Einbuchung (der noch ermittelt werden muss) Steuer und Soli fällig wird. Dafür wird dann bei Verkauf nur noch der Gewinn versteuert.

Da aber im gleichen Zug die eBay Aktie an Wert verloren hat. Empfinde ich die Steuer als zusätzliche Belastung auf mein Ausgangsvermögen, da zum Zeitpunkt der Abspaltung kein Gewinn umgesetzt wurde.

Zumal ich durch die Falsch-Information noch anders entschieden und bereit war die Ebay Aktie zu behalten und nicht vor dem Spin-off zu verkaufen.  

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20.07.15 21:25 #59 Letztendes
würde doch dadurch die Paypal Aktie total besteuert....das ist schlecht...

Bin auch bei ING....und warte mal die nächsten Tage ab....bei mir war von "Dividende" keine Rede....ist ja auch keine Dividende...

Wenn es als Dividende abgezogen würde, könnte ich das mit Aktiengewinnen nicht aufrechnen....doppelte Bestrafung....  
20.07.15 21:33 #60 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 20.07.15 23:06
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

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20.07.15 21:43 #61 Marcday
Was heisst das jetzt genau?

Wenn ich später verkaufe, brauche ich nur die Differenz x=Verkauf-Buchung versteuern. Soweit ich verstanden habe, wird der Buchungskurs noch nicht versteuert, oder?  
20.07.15 21:49 #62 Doch...
...wie in Bullet 1 beschrieben. Daher muss der Kurs auch besteuert werden.  

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20.07.15 21:50 #63 Ah o.k.
Bei der Buchung wird die Steuer fällig...später wird der Gewinn besteuert.
Tolle Sache...Der gesamte Anteil wird dann versteuert. Als Dividende kann man dann die Steuern auf den Buchungskurs nicht mit Gewinnen berechnen.

Das wäre somit nicht gut.  

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20.07.15 21:53 #64 Dann kann ich mir
die Kurssprünge heute auch erklären. Da waren ein paar Schlaue schon vorher raus und haben sich heut wieder reingekauft.

Für die, die gehalten haben, ist das ein Verlusstgeschäft.

Dann hoffen wir mal, dass die Abgeltungsteuer durch die Gewinne in den nächsten Tagen wieder eingefahren werden. 10% haben wir schon mal drinn..  
20.07.15 22:22 #65 Verlust gleicht den Gewinn aus
wenn man die Ebay Aktie verkauft, müsste doch der Verlust den Gewinn wieder ausgleichen.
Das wird bescheinigt und in der Einkommensteuererklärung wird zuviel gezahlte Einkommensteuer erstattet werden.

Also das ist kein 100% Wissen, sondern eine Vermutung meinerseits.  
20.07.15 22:51 #66 Sachdivi
Wenn die Einbuchung als Sachdividende gewertet wird, sind 25% Kapitalertragsteuer verloren. Wenn als Aktiengewinn, dann immerhin verrechenbar gegen die Verluste bei der EBay.
Fraglich ist, was bedeuted: "unbarer Kapitalertrag"?  
20.07.15 23:01 #67 Google
Hier scheint das Verfahren analog wie bei Google-Split 2014 zu laufen. Die Banken gehen Nummer sicher und führen Steuer ab: http://www.ariva.de/forum/Google-Split-und-KapSt-499019?page=2

Auch da gab es Unverständnis und Klagen.  
20.07.15 23:02 #68 Ja...
Das ist die Frage: Was ist unbarer Kapitalertrag?

Wird es nur bei der ersten Einbuchung fiktiv für das Finanzamt notiert und der Aktienkurs daher ohne Abschläge gestellt, oder wird es gleich abgezogen?

Das werde ich wohl in den nächsten Tagen bei Verkauf erfahren...  
21.07.15 09:33 #69 Ebay/PayPal: Rechne mit baldiger Übernahme!
Gerade jetzt, da die Handelsumsätze in beiden Aktien sehr hoch sind, und dies zumindest die nächsten Tage und vielleicht Wochen auch noch so bleiben wird, wäre es für einen Investor der ideale Zeitpunkt sich sehr schnell schon mal einen signifikanten Anteil am entsprechenden Übernahmeziel über die Börse zu sichern und dann ein Angebot zu machen.

Wäre auch der perfekte Moment, um die strategische Weichenstellung selber zu bestimmen, und sich nicht durch die aktuellen Geschäftsleitungen mit eventuell unerwünschtem Aktionismus z.B. Übernahmen und Investitionen usw., ins Handwerk pfuschen zu lassen.

Würde mich also überhaupt nicht wundern, wenn hier relativ schnell, also noch im Sommer, der vermeintlich ruhigeren Börsenjahreszeit, besonders starkes Interesse an PayPal, aber natürlich auch an Ebay, aufkommt.

Am besten wäre es natürlich, wenn beide Aktien sich erst mal verdoppeln, PayPal trauen dies die Analysten ja durchaus zu, und dann der Bieterwettstreit um die jeweilige Braut beginnt. :-)

Aber Börse ist nun mal kein Wunschkonzert, sondern leider nur ein Ponyhof. ;-)

P.S. Die Steuerfrage:
Nach Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die
Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum
Zeitpunkt der Einbuchung. Betroffene eBay-
Anteilseigner können innerhalb von VIER WOCHEN
nach Einbehalt Einspruch gegen die
Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Depotbank
einlegen.

Also im Zweifel einfach mal Einspruch bei der Depotbank einlegen, und somit sowohl den Depotbanken als auch dem Finanzamt gehörig auf die Nerven gehen. Je mehr Anleger sich querstellen, desto besser die Erfolgsaussichten. Und sollte nichts dabei rauskommen, hatte das Finanzamt wenigstens einen Arsch voll Arbeit, wenn es sich schon solch willkürliches Steuergebaren, natürlich mal wieder zum Nachteil des dt. Anlegers, beim Beamtenmikado ausgedacht hat. Ist halt wieder mal typisch dass wir Anleger in Deutschland die Rolle der globalen Dorfdeppen innehaben sollen. Und wenns nach der Politik geht, darf das auch für immer und ewig so bleiben. Ist aber leider auch kein Wunder, siehe z.B.unsere Rentenkasse, die seit Jahrzehnten zu doof, überheblich und ignorant ist die Beiträge diversifiziert und gewinnbringend anzulegen. Wenn wir nur ein Drittel der Beiträge nach Vorbild der amerikanischen/angelsächsischen Pensionskassen angelegt hätten, bräuchte niemand zukünftig Angst um seine Rente haben, und Kürzungen hätte es auch nie gegeben.  
21.07.15 11:14 #70 Einbuchungskurs
Wer bestimmt eingentlich den Einbuchungskurs?

P.S. Bei mir wurde eingebucht mit 36,00 Euro ... und das mit dem Einspruch ist schon in Vorbereitung.



 

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21.07.15 11:25 #71 Was ist das denn für ein Mist?
Wird immer schlimmer in Deutschland!

aUF gRATIS Aktien MUSS ICH sTeUern ZAHLEN??

Macht echt keinen SpASS MEHR:

http://www.ariva.de/forum/...-2018Demokratie-od-UeberwachStaat-525683
-----------
"Malo mori quam foederari - Lieber sterben als sich entehren"
21.07.15 15:31 #72 paypal sale
...ebay sold pay pal for 925 mill and is worth 49.5 mrd ??? =  (49.5bln in us numeric)

http://finance.yahoo.com/news/...ow-worth-more-netflix-192538206.html  
21.07.15 19:06 #73 ING DiBA - Steuer + Soli eingezogen
Die ING DiBA hat heute von meinem Referenzkonto sowohl Kapitalertragssteuer (25%), als auch Soli (5,5%), eingezogen. Sprich 30,5% des Einbuchungskurses der PayPal -Aktie, ihr könnt euch ja mal ausrechnen, was dabei rauskommt! Unglaublich!

Wäre das vorher angekündigt worden, hätte ich meine ebay-Aktien am 17.7. verkauft!

Mir entzieht sich dabei jegliche Logik, da ebay ja aufgeteilt wurde, sprich die Aktienkurse beider Unternehmen nur knapp über dem Kurs der eBay-Aktie vor dem Splitt lagen. Hier von einer Sach-Dividende zu sprechen, ist hahnebüchen!

Gibt es jetzt überhaupt noch eine Möglichkeit das Geld irgendwie wieder reinzuholen?
Kann man bei Verkauf der ebay-Aktie den Verlust gegen diese Sachdividende verrechnen?  
21.07.15 19:23 #74 Bin auch
bei der ING. Hab noch nicht darauf geschaut, aber wird wohl so sein.

Du kannst Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen, alle anderen Verluste - also auch Aktienfonds - sind im Verrechnungstopf "sonstige Veräußerungsverluste" und können mit Zins- und Dividendengewinnen sowie sonstgen Kursgewinnen verrechnet werden.

Ich würde, und das werde ich tun, da einen Widerspruch schreiben. Zumindest ist da eine Gesetzeslücke hinsichtlich der Besteuerung von Spin-Offs. Die Säcke von den Finanzämter haben da zu ihren Gunsten absichtlich so gelassen, da sie so auch Jene Ausländer abzocken können, die in Deutschland ein Depot haben.

Falls genügend Leute da widersprechen, werden die wohl auf diese Angelegenheit eingehen müssen. So war das glaube ich bei Google Split. Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat. Das sollte man auf jeden Fall tun. Bei ING einfach eine Mail. Falls da etwas passiert, würde man eventuell sein Geld von der Bank zurückbekommen.

Ansonsten gab es so eine Richtlinie BMF, wann eine Abspaltung als Sachdividende zu sehen ist. Man hätte Paypal mit EK=0 bewertet und damit mit Verlussten der Ebay aufrechnen können, wenn vor dem Stichtag die Aktie nicht handelbar gewesen wäre. Aber Paypal war ja zuvor handelbar und insofern ist das als "Sachdividende" zu interpretieren.

Die Banken gehen da eine Nummer sicher und behalten schon mal die Steuer.

Das ist Mist mit Spin-Offs und Splits in Deutschlad. Ich fürchte, wir haben da schlechte Karten. Bleibt nur der Weg über Lohnsteuererklärung...  
21.07.15 19:26 #75 tja, wie befürchtet bzw. vorausgesagt (siehe #.
Manchmal fragt man sich, warum man überhaupt irgendwas in Threads postet, wenn es offensichtlich eh' niemanden interessiert... :-/

Gegen die Besteuerung könnt ihr nix machen, da es sich - im Gegensatz zum Google-Aktiensplitt - um einen "echten" Spin-Off, d. h. eine Abspaltung eines neuen Unternehmens handelt. Eine Verrechnung (des besteuerten/eingebuchten Abspaltungswertes) mit etwaigen Verlusten aus Aktienverkäufen ist leider auch nicht möglich, da diese Verluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können, hier handelt es sich ja aber um eine (Sach-)Dividende.

Nachzulesen auch nochmal im entsprechenden BMF-Schreiben unter Randziffer 133 ff.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...ationFile&v=3  
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