Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von
EUR 53 je WMF-Vorzugsaktie
anzubieten.
Die Bieterin strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach § 327a ff. des Aktiengesetzes - gegebenenfalls in Verbindung mit § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes - (nachfolgend insgesamt 'Squeeze-out') an, sofern ihre Beteiligung am Grundkapital der Zielgesellschaft (abzüglich eigener Aktien der Zielgesellschaft) nach Durchführung des Erwerbsangebots und der unten beschriebenen Beteiligungsvereinbarung mindestens 90 % (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) bzw. 95 % (aktienrechtlicher Squeeze-out) beträgt.
Das ist klar. Entweder man verkauft jetzt freiwillig oder man lässt sich anschliessend enteignen. Dagegen kann man dann klagen und auf eine höhere Abfindung spekulieren. Die Prozesse dauern meistens 5 bis 10 Jahre.
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