Volker Beck 19. Januar um 21:20 · Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass wir eine Diskussion über Fehlerkultur bei der Polizei und unabhängige Polizeibeauftragte als Beschwerdestellen brauchen, dann ist es diese Strafanzeige. Funfact: der BDK spricht von Ermittlungen - gäbe es die tatsächlich, wären sie vor Aufhebung der Immunität rechtswidrig, gäbe es sie noch nicht, würde der BDK eine falsche Tatsachenbehauptung verbreiten und womöglich selbst damit die Voraussetzungen des § 186 StGB (üble Nachrede) erfüllen. xxxxxxx Und Objektief, meinst du es gibt rechtswirdrige Ermittlungen gegen einen Abgeordneten mit Immunität wie der BDK behauptet? Oder macht der BDK auf üble Nachrede? Ok, sich an rechtsstaatliche Regelungen zu halten, muss man nicht, um dir zu gefallen. |