Fröhlich Bau AG i.A. - Der neue Super-Manteldeal!

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neuester Beitrag:  24.05.22 06:46
eröffnet am: 30.03.11 18:53 von: Kafka Anzahl Beiträge: 2792
neuester Beitrag: 24.05.22 06:46 von: Schackelstern Leser gesamt: 269444
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08.04.15 08:28 #2601 @tbhomy
#2599  erledigt sich mit Postng Nr. 2597  
08.04.15 08:33 #2602 Minninger
Nein, warum?  
08.04.15 08:39 #2603 Meldepflicht
entfällt bei Insolvenz-Werten welche in i.A. stehen, kann auf der Bafin Seite entnommen werden.  
08.04.15 08:40 #2604 Melden kann man....
muss aber nicht  
08.04.15 08:47 #2605 RT 0,34! BID 0,32!!
08.04.15 08:51 #2606 Minninger

Meinst du das hier?

"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider."

http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html

Lies genau:

"...ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen."

 
08.04.15 08:52 #2607 Alles weitere ist im WpHG geregelt.
 
08.04.15 08:53 #2608 Deshalb ist es interessant...
es muss nicht gemeldet werden.

Daher sind die zwei Blöcke, die im März gekauft wurde (ohne Limit) Circa 40K interessant.  
08.04.15 08:56 #2609 @tbhomy
" nicht verpflichtet...."   ist der Insolvenzverwalter...........sagt doch alles aus

Rufe gerne bei der Bafin an  
08.04.15 08:59 #2610 @tbhomy
Was bringt es denn, eine Stimmrechtsmitteilung zu melden, wenn der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet ist, diese zu veröffentlichen.

Widerspruch in sich  
08.04.15 09:00 #2611 @eidiman
Eben drum, die wissen Bescheid  
08.04.15 09:04 #2612 nun rt 0,35!
08.04.15 09:14 #2613 Minninger
Lies die Gesetze. Hat noch keinem geschadet. WpHG 21-25...
§
Ihr verwechselt hier melden und veröffentlichen. Es geht auf Seiten des IV nur um  Kosten/Nutzen.

Die Bafin hebelt nicht die Gesetze aus.

 
08.04.15 09:18 #2614 @tbhomy
Lese Dir doch dein Posting  #2606 genau durch, steht doch alles drinne.  

 
08.04.15 09:30 #2615 @tbhomy
Wenn ein "AG (X)"   aufgelöst ist, was soll/bringt denn dann noch eine Stimmrechtsmitteilung.

Wenn diese AG (X)  hoffnungslos überschuldet ist(Insolvenzverfahren sich nicht lohnt), ist es völlig egal, ob Du von dieser AG (X)  3% , 10 %  oder 45% hältst.

Aktien sind in diesem Falle eh wertlos, Bafin und Insolvenzverwalter sagen sich dann :  "  Die armen Schweine, die sich mit diesem Müll noch eindecken."

Darum geht es in deinem Posting Nr. 2606.

PS

Ich habe auch in einigen Insolvenzwerten die angebliche Meldeschwelle überschritten.
Gekommen ist da nichts, überprüfe tut das keiner, da Gesetzeslage au meine Seite.
 
08.04.15 09:36 #2616 @tbhomy
WpHG 21-25....bekannt
§
Wird aber durch einen anderen Sachverhalt oder Unterpunkte neutralisiert  
08.04.15 10:02 #2617 Minninger
1. Wie lange können Aktionäre bei einer insolventen (und damit aufgelösten) AG über die Stimmrechte Einfluss auf die AG nehmen?

2. Wo steht, dass gem. WpHG bei einer Insolvenz NICHT gemeldet werden muss? wo finde ich den Hinweis auf deine "Neutralisation", bitte?

#2614: Es ist nur ein Auszug der Bafinseite...nicht vergessen.
 
08.04.15 10:13 #2618 #2617
zu 1. ..gar nicht,  ... bei einer aufgelösten AG, Aktien wertlos und Insolvenzverwalter wickelt alles ab.
Einfluss kannste ja nehmen durch KE oder Geld nach schießen , sollte es noch Zweck machen

2. ...suchen oder evtl. bei Bafin anrufen, bist doch son Oberschlauer

....der Auszug langt aus #2614  
08.04.15 10:29 #2619 RT 0,35; BID 0,30
Geld (Stk.) Realtime-Kurs0,30 (500)
Brief (Stk.) Realtime-Kurs0,35 (3873)
Zeit 08.04.15 10:28:12
 
08.04.15 10:33 #2620 Minninger
1. gar nicht = falsch. Einer Auflösung der AG nach §262 AktG kann im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens bereits über den Fortführungsbeschluss im Berichtstermin über die Gläubigerversammlung abgeholfen werden.

Siehe hierzu §274 (2) 1 AktG

Und auch nach dem Berichtstermin erhalten die Aktionäre theoretisch ihren Einfluss dann zurück, wenn noch ein Insolvenzplan durch die Gläubiger eingereicht wird. Der Sinn und Nutzen sei zu diesem Zeitpunkt allerdings dahin gestellt.

2. Schade, dass du Infos nur halb liest und dich jetzt hier rauszuwinden versuchst...

-> "Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht" Siehe Bafin-Seite, Link weiter oben.  
08.04.15 10:34 #2621 Außerdem
Wir sind hier bei Fröhlich Bau. Es läuft, weil in 1998 der Vergleich scheiterte, ein Konkursverfahren.

http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...?companyID=9680&newsID=6407

"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217)..."

2005 ist nicht 1998, oder?



 
08.04.15 10:37 #2622 Günstige Bewertung im Vergleich zu
anderen Pennys.

270.000 Aktien stehen aus.

bei 0,35 Euro ist die Marktkapitalisierung bei 94,5K Euro.

Markt ist eng und es wird Personen geben, die einige Aktienpakete halten und damit die Freefloat reduzieren.

Wie schnell es gehen kann, sieht man 25.03. und 01.04.2015  
08.04.15 10:41 #2623 #2620
Die Bafin aktualisiert noch nicht ein Mal aktuelle Stimmrechtsmitteilungen in einigen  Penny Stocks.  
08.04.15 10:43 #2624 #2621
Gelten aber auch die Gesetze ab 2005  
08.04.15 10:43 #2625 Bewertung nahezu NULL wg. Konkurs
Siehe Bewertungsverfahren von insolventen Aktiengesellschaften. Notfalls Unternehmensberater fragen, wer sich mit den einzelnen Modellen dazu nicht auskennt. ;-)  
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