Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz als verfassungsrechtlich angreifbar an.
„Hier könnte man wirklich Einwände erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend präzise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusätzlichen Investitionen betrifft“, erklärte Papier gegenüber der „Welt am Sonntag“. Der Staatsrechtler kritisiert, dass jüngste Hinweise von Wirtschaftsinstituten zeigen, mit den Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen würden auch bestehende Lücken im Kernhaushalt gedeckt.
........ dass das Errichtungsgesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend präzisiert, um etwaige Tricksereien zu verhindern“, so Papier weiter. „Die Umsetzung der Grundgesetzänderung ist sicherlich ein Punkt, der rechtlich angreifbar ist.“ https://digitaldaily.de/2026/04/11/...-sondervermoegen-fuer-moeglich/ ---- Wie wärs denn damit: Verstoß gegen die Verfassung festgestellt, aber das Geld ist weg. |