Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Publizisten Norbert Bolz nach § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber LTO. Bolz zahlte eine Geldauflage im unteren vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation, dafür kommt es nicht zur Anklage. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über die Einstellung berichtet.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein X-Post aus dem Januar 2024. Bolz hatte einen taz-Artikel sarkastisch kommentiert und dabei die Formulierung "Deutschland erwache" verwendet, einen historischen Slogan der NSDAP. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB) ein.
Öffentlich bekannt wurden die Ermittlungen, nachdem Polizeibeamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei Bolz erschienen waren. Der Beschluss enthielt jedoch eine sogenannte Abwendungsbefugnis. Diese erlaubt es dem Betroffenen, den Vollzug der Durchsuchung zu verhindern, indem er die gesuchten Beweisgegenstände freiwillig herausgibt oder zugänglich macht. Bolz machte davon Gebrauch, indem er den Beamten sein Mobiltelefon zeigte und ihnen Einsicht in sein X-Profil ermöglichte. Eine Durchsuchung der Wohnräume fand daher nicht statt. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/...-slogans-auf-x-norbert-bolz |