Liveübertragung: Donnerstag, 9. Oktober, 11.30 Uhr
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 9. Oktober 2025, nach halbstündiger Debatte über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/781 neu) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung (21/2109). In diesem Zuge soll auch über Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/2113) und AfD (21/2114) sowie über Änderungsanträge der Grünen (21/2111) und Linken (21/2112) entschieden werden.
Darüber hinaus liegt zu dem Tagesordnungspunkt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1084) vor. Zur Abstimmung hat der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die finanziellen Auswirkungen der Regelung (21/2110) abgegeben.
Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten“ (21/1753). Auch zu der Vorlage gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/2109).
Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Durch eine Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches werde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht, heißt es in dem Entwurf weiter. So könne beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.
Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch dort die Neuerrichtung von Wohngebäuden ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen (Paragraf 34 Absatz 3b BauGB). Auch im Außenbereich soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Zudem soll mit innovativen Lärmschutzlösungen mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein. Zudem dürfe auch in zweiter Reihe gebaut werden, und Supermarkt-Gebäude könnten aufgestockt werden. Die kommunale Planungshoheit werde jedoch gewahrt. Der Bau-Turbo sei auf fünf Jahre befristet.
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen, wird erläutert. Deshalb werde der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. |