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Doch hinter allen Bobbycar-Geschichten und Fragenkatalogen, die die Affäre zunehmend zerfasern lassen, bleibt ein Kern, der weiter ebenso brisant wie ungeklärt ist: die Frage, ob Wulff als Regierungschef in Niedersachsen gegen Gesetze verstoßen hat. Und bei aller vorgeblichen Auskunftsfreude des Präsidenten und seiner Verteidiger bleiben daran weiter Zweifel - was für ein Verfassungsorgan kein geringer Makel ist.
Nicht nur Oppositionspolitiker, auch Juristen wie der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim gehen davon aus, dass Wulff sowohl gegen das niedersächsische Ministergesetz als auch gegen die Landesverfassung verstoßen hat. Im ersten Fall geht es um den zinsgünstigen Privatkredit der Unternehmergattin Edith Geerkens. Die Opposition halten sie für eine Strohfrau ihres mit Wulff seit Jahrzehnten befreundeten Ehemanns Egon. Das legen auch unbedachte öffentliche Aussagen von Egon Geerkens nahe. Woher die 500.000 Euro kamen, ist entscheidend bei der Bewertung, ob es einen Zusammenhang zwischen Wulffs Privatkredit und seinem Amt gab. Dass Geerkens nach Abschluss des Privatkredits dreimal an offiziellen Delegationsreisen des Ministerpräsidenten teilnehmen durfte, obwohl er nicht mehr in Niedersachsen lebte, kann auf einen Amtsbezug hindeuten. Mit der schwurbeligen Begründung der heutigen Landesregierung, es sei seinerzeit "lediglich um eine vielfältige Struktur der Delegationen" gegangen, wird sich der Verdacht nicht ausräumen lassen.
Im anderen Fall steht weiterhin im Raum, dass Wulff das Parlament 2010 auf Fragen zu seinen Beziehungen zu Geerkens belogen und damit die Landesverfassung verletzt haben könnte. Um diesen Verdacht aus der Welt zu schaffen, wird die spitzfindige Erklärung der Regierung nicht reichen, es gebe keine "verbindliche Definition" des Begriffs "geschäftliche Beziehungen", nach denen die Grünen damals gefragt hatten. Bereits bei der Fragestunde am Donnerstag im Landtag wird eine bessere Begründung nötig sein.
Für Wulff spricht jedoch, dass nur der niedersächsische Staatsgerichtshof mögliche Rechtsverstöße feststellen kann. Und dieser kann nur in zwei Fällen eingeschaltet werden: mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag, die es vorerst nicht geben wird. Oder wenn Wulff selbst das Gericht bittet, die Fälle zu prüfen. Aber auch danach sieht es nicht aus. Die wirklich wichtigen Fragen werden bleiben - auch wenn das Bobbycar längst vergessen ist.
Quelle: http://www.ftd.de/politik/deutschland/...-uebrig-bleibt/60156584.html |