Auszug aus dem Brief an die Aktionäre vom 10.06.2024: Unsere patentierte SunHydrogen-Panel-Technologie, die sich derzeit in der Entwicklung befindet, nutzt Sonnenlicht und jede beliebige Wasserquelle, um kostengünstigen grünen Wasserstoff herzustellen.
Kriterien für ein Patent: Es müssen folgende Kriterien bei der Patentanmeldung erfüllt sein, um einen Patentschutz zu rechtfertigen:
Neuheit der Erfindung Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Verwertbarkeit
Ein Patent auf eine Erfindung erfüllt das Kriterium „Neuheit", wenn es zum Zeitpunkt der Anmeldung vom Patent noch nicht bekannt ist. Die Erfindung darf also zur Patentanmeldung nicht zum bekannten Stand der Technik gehören. Zum Stand der Technik kann eine Erfindung durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen wie einer Veröffentlichung in Büchern, Zeitschriften, anderen Patenten oder in Vorträgen gehören. Auch eine bereits erfolgte Benutzung oder Ausstellung verhindern den Patentschutz. Ist dies nicht der Fall, entspricht das Patent dem Kriterium „Neuheit" und der Patentschutz kann gewährleistet werden.32603382 |