noch nicht klar. Das Urteil besitzt bekanntlich keine Rechtskraft.
Auf jeden Fall ist bei einem rechtskräftigen Freispruch die Entschädigung, lediglich bezüglich der Haft, ganz einfach lächerlich und sozial-moralisch skandalös.
Die Verfahrenskosten, nebst der Pflichtverteidigerin, trägt die Staatskasse obligatorisch. Die Wahlverteidiger sind verständlicherweise aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer das notwendige Kleingeld dazu hat, ist gut dran, deshalb wies der Vors. auch darauf hin, das der Freispruch auch ohne diese zustande gekommen wäre, was natürlich Unsinn ist. Gewonnen wurde außerdem der Prozess nur aufgrund der Beweisanträge und Gutachten, auch das ist üblich, denn Zeugenaussagen zählen für die Verteidigung bekanntlich nichts, was wiederum allgemein nicht bekannt ist. ----------- Wie lang muß diese Bundesregierung noch ertragen werden? |