Ad hoc: Q-Cells SE stellt Insolvenzantrag
14:22 02.04.12 Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG Q-Cells SE / Schlagwort(e): Insolvenz/Kapitalrestrukturierung Q-Cells SE stellt Insolvenzantrag Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------- Bitterfeld-Wolfen, 02. April 2012: Die Q-Cells SE wird am Dienstag, den 3. April 2012, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Dessau stellen. Vor dem Hintergrund der letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 27. März 2012 im Fall Pfleiderer war das Unternehmen zu der Überzeugung gelangt, dass damit keine Fortführungsprognose mehr gegeben ist. Nach intensiver Prüfung von alternativen Konzepten zur Umsetzung der Finanzrestrukturierung ist das Management zu der Einschätzung gelangt, dass die Fortführungsprognose für das Unternehmen nicht mit hinreichender rechtlicher Sicherheit wiederhergestellt werden kann. Daher ist die Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten. Die Unternehmensleitung wird gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter daran arbeiten, den Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz sicherzustellen. ----------- 1 Aktie,die man nicht 10J. zu halten bereit ist,darf man auch nicht 10Min. besitzen. Warren Buffett |