in Gifhorn wurde ein aus dem Orient stammender Asylbewerber zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er vergewaltigte eine Frau und gab an, dass er nicht habe wissen können, dass dieses in Deutschland strafbar sei. Das Gericht entschied, dass sich der Mann in einem „Verbotsirrtum“ befand und nicht wie ein deutscher Vergewaltiger bestraft werden könne. In Hamburg verurteilte das Landgericht einen türkischen Mörder zu 35 Monaten Haft.
Begründung: Bei einer Verurteilung von über 36 Monaten hätte der Mörder zwingend mit seiner eine Abschiebung in die Türkei rechnen können. Das Gericht war der Meinung, dass man dieses dem jungen Straftäter nicht zumuten könne. Einer jungen Deutschen, die eigenmächtig ihre Pilgerreise nach Rom verlängerte, durfte der Arbeitgeber daraufhin fristlos kündigen, weil man sich eben nicht einfach so seinen Urlaub verlängern dürfe.
Eine muslimische Frau klagte gegen ihre fristlose Kündigung gegen ihren Arbeitgeber und gewann. Begründung: Eine Pilgerreise nach Mekka dürfe einer Muslima nicht verweigert werden. Die Schweizer stimmten am Sonntag mit großer Mehrheit gegen den Bau von weiteren Minaretten in ihrem Land ab. Deutsche Kritiker fürchten Integrationsauswirkungen. Fällt Ihnen dazu noch etwas ein? Nun denn ...
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Quelle: EMail ----------- "Wer gegen den Strom schwimmt, sollte das möglichst in der Nähe des Ufers tun." "Wenn man in der falschen Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen" |