Oh, das ist traurig; wünsche Die VIEL Erfolg hier und generell an der Börse und mit einem neuen Job ! Ich war damals in ähnlicher Situation; konnte eine gute Abfindung aushandeln und fand im Anschluss(mit Ende 40) einen neuen Job-konnte seinerzeit Faktor 1,5 aushandeln. Gesetzlich /halber Monatsverdienst ist ein Witz; wäre bei dir ja lediglich 78.750; Faktor 1 immerhin schon 157.500€
Denke aber als BR wirst du die Regeln kennen.
https://de.indeed.com/karriere-guide/...AoGyEALw_wcB&gclsrc=aw.ds
Die Abfindung wird nach folgender Formel berechnet: Betriebszugehörigkeit in Jahren x Bruttomonatsgehalt x 0,5 [oder z.B. 0,6 oder 0,75 oder 1,0 oder 1,5 usw.] ALTERNATIV: Betriebszugehörigkeit in Jahren x Bruttomonatsgehalt x Lebensalter in Jahren ./.
Die Regelung des § 1a KSchG begründet also keinen unabdingbaren Mindestanspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich geregelt in § 1a Abs. 2 KSchG und beträgt einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
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