| Arbeitsgericht stoppt Sieben-Prozent-GehaltskürzungWeil die Auslastung der Seniorenresidenz zurückgegangen ist, sollen Mitarbeiter auf Lohn verzichten. Das Arbeitsgericht fordert einen Kompromiss. Stadtoldendorf (04.02.06). Es war ein Schock für rund 100 Mitarbeiter der Seniorenresidenz „Unter der Homburg” in Stadtoldendorf, als das Betreiber-Unternehmen Maternus im November eine pauschale Lohnkürzung von sieben Prozent für alle Mitarbeiter forderte und Änderungskündigungen aussprach. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht in Hildesheim, die zuständige Richterin lehnte am Donnerstag eine pauschale Gehaltskürzung ab. Stattdessen forderte sie die Unternehmensgruppe auf, einen Kompromiss zu finden. Maternus-Geschäftsführung und Seniorenresidenz-Belegschaft müssen sich nun an einen Verhandlungstisch setzen: Eine befristete Gehaltsabsenkung werden die Mitarbeiter wohl hinnehmen müssen, im Gegenzug aber soll es eine Beschäftigungssicherung geben. „Es wird schwierig, aber wir müssen bis Ende März eine gemeinsame Lösung finden”, erklärte Michael Henze, Regionalleiter Nord der Maternus-Gruppe auf TAH-Nachfrage. „Sonst wird es einen Richterspruch geben.” Henze zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass man sich auf eine zeitlich befristete Regelung einigen könne. „Wenn es dem Haus wieder besser geht, sollen die Mitarbeiter partizipieren.”Auslöser der Gehaltskürzung waren gesunkene Belegungszahlen. Wie bei anderen Seniorenheimen auch, hatte die Streichung des Pflegewohngeldes 2004 und die Einführung von Hartz IV für einen spürbaren Einbruch gesorgt. Die durchschnittliche Belegungsquote der Seniorenresidenz sank 2005 auf 89 Prozent. „Es war ein sehr schlechtes Jahr”, betonte Henze. Das bestätigte auch ein eigens für das Gerichtsverfahren angefertigtes Wirtschaftsgutachten. „Wir mussten unsere Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Gericht offen legen.” Die Richterin erkannte die schwierige Situation des Hauses an, hatte zugleich das Wohl der Mitarbeiter im Auge. Deshalb schlug sie den Kompromiss vor, der sich an der Auslastung des Hauses orientieren solle. Für Henze geht der Richtervorschlag in die richtige Richtung: „Das ist eine Entscheidung, bei der beide Seiten ihr Gesicht waren können.” Die Maternus-Gruppe ist der inzwischen dritte Betreiber in der zehnjährigen Geschichte der Seniorenresidenz. Das für 135 Bewohner ausgelegte Haus könne nur bei einer Vollauslastung wirtschaftlich arbeiten. „Es geht uns um eine Verlust-Minimierung”, betonte Henze. „Wenn wir unter 95 Prozent rutschen, sind wir schon in den Miesen.” http://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/314998.html |