gerade für diejenigen, die Papa Staat in der Mangel hat. Wenn man hier anfängt, Ausnahmen zuzulassen, dann gibts Folter auch in naher Zukunft wieder bei Tatverdächtigen von kleineren Delikten.
Außerdem gilt: Etwa jedes Dritte Ermittlungsverfahren kommt überhaupt zur Anklageerhebung, die Verurteilungsquote ist deutlich geringer. In ein Ermittlungsverfahren kommt man schnell. Wer Folter legalisieren will, der legalisiert sie zwingend auch an Unschuldigen.
P.S.: Ein Gesetz, das nicht sanktioniert wird (und das heißt im konkreten Fall nunmal Verurteilung der Täter und Zahlung von Schadenersatz), ist nicht wirksam. Gäfgen ist zu Recht im Knast und Daschner und der Beamte haben zu Recht eine (wenn auch symbolische) Strafe bekommen. Die 3000 EUR wurden zurecht als Schadenersatz festgestellt, wird dem Gäfgen aber nix bringen - da wo er ist und aller Voraussicht nach für immer bleiben wird, kann er sie eh nicht ausgeben. Zu Recht. ----------- Wer nichts weiß, muss alles glauben. |