Kapitalertragssteuer zurückbekommen?

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neuester Beitrag:  23.07.17 09:46
eröffnet am: 22.07.17 23:51 von: z32d Anzahl Beiträge: 11
neuester Beitrag: 23.07.17 09:46 von: inmotion Leser gesamt: 4249
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22.07.17 23:51 #1 Kapitalertragssteuer zurückbekommen?
Hallo Zusammen,

mal eine grundsätzliche Frage zu einem beispielhaftem Sachverhalt:

Man hat letztes Jahr z. B. 5000€ Kursgewinne realisiert, davon entsprechend 25% Steuern bezahlt.

Nun hat man dieses Jahr aber z. B. 5000€ Kursverlust realisiert die steuertechnisch natürlich nicht relevant sind.

Wäre es in so einem Fall möglich, die im letzten Jahr gezahlte Steuer zurückzubekommen?  
23.07.17 00:03 #2 Kurz und schmerzlos
Die Kapitalertragsteuer bzw. Quellensteuer hat mit Kursgewinnen rein gar nichts am Hut. Ich selbst bin bei Quartalsdividenden  froh über das britische System, andernfalls denke bei den US-Amerikanern an das Formular W-8BEN, damit nur 15 % statt 30 abgeführt werden.  
23.07.17 01:05 #3 #1: Ich wüßte nicht, dass dies möglich wäre.
Man hat nun aber in dem Aktien-Verlustverrechnungstopf einen entsprechenden Betrag eingebucht. Realisiert man nun Aktiengewinne, werden die erst einmal mit den Verlusten verrechnet. Bis zu dieser Höhe werden bei Gewinnen also keine Kapitalertragssteuern, Soli und ggf. Kirchensteuer abgeführt. Sollte man es nicht schaffen, die Aktienverluste mit Gewinnen in diesem Jahr auszugleichen, wird der Verlustverrechnungstopf in das nächste Jahr (und ggf. in weitere Jahre) übertragen. Das ist doch immerhin etwas.  
23.07.17 08:33 #4 #1 Verluste können seit vielen Jahren nicht meh.
zurückgetragen werden.

Es gilt das, was in #3 gesagt wurde!

#2: Natürlich hat die KESt mit Kursgewinnen zu tun! Wenn du die realisierst dann zahlst du in Deutschland eben KESt. Es sei denn, du hast im in deinem Verlustverrechnungstopf (siehe #3) noch Verluste!  
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.
23.07.17 08:36 #5 Nachtrag zu #3
darum brauchst du dich nicht kümmern, das macht deine Bank und wenn du die Bank wechselst gehen ,, die Töpfe" mit
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
23.07.17 08:38 #6 Nachtrag zu #4
( richtig )
deshalb bekommst du auch eine Nachricht die sich ,, Steuerberichtigung " nennt  
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
23.07.17 08:42 #7 #5 aber nicht automatisch
Eine bankübergreifende Verlustverrechnung ist aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich. Dazu wird allerdings eine „Verlustbescheinigung“ benötigt.  
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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
23.07.17 08:55 #8 Wertpapiergeschäfte führen zu Kapitaleinkünften
seit 2009 und werden nicht mehr als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ( was eigentlich logisch wäre ) erfasst.
Wären es aber private Veräußerungsgeschäfte dann wäre grds. ein Verlustrücktrag in das Vorjahr
und Verrechnung mit gleichartigen Gewinnen möglich.
Das wollte der Gesetzgeber aber verhindern.  
23.07.17 09:11 #9 Die Optionsscheinchenzocker
können ihre diesbezüglichen Verluste sogar mit ihren laufenden Dividenden aus Aktien oder Erträgen aus Aktienfonds verrechnen. Die Verrechnung durch die Depotbank erfolgt sogar vorrangig vor einem bei der Depotbank hinterlegten Freistellungsauftrag.

Sprich: Wer auf fetten Derivateverlusten sitzt, kann durch Verrechnung auf Jahre hinaus erhebliche Dividenden brutto für netto kassieren.

Das gilt auch für britische Aktien mit ihren hohen Dividendenrenditen.  
23.07.17 09:20 #10 Ergänzung: allerdings wird #9
Ironie on*

nur selten angetroffen, da in der Praxis

a) Derivatezocker nie Verluste machen, und

b) ihnen Dividenden dann  auch zu langweilig, da solide ertragreich, wären.

Ironie off*  
23.07.17 09:46 #11 10
So ist es .......  
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