Wenn es so wäre, dann müsste es aber Meldungen geben:
"Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. "
Quelle: https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
Er kann also, wenn er wirklich alles veräußert, noch nicht viel veräußert haben. Daher (wenn es wirklich so ist) wird der Verkauf noch weiter andauern und eine Erholung ist erst dann in Sicht, wenn die Mitteilung zur Unterschreitung der 3% Schwelle veröffentlicht wird.
|