ja, das stimmt:
"Über die Satzungsänderungen - ausgenommen Beschlüsse über ordentliche Kapitalerhöhungen, für die die Regelung des Abs. 1 gilt - beschließt die Hauptver-sammlung jedoch mit Drei-Viertel-Mehrheit des bei der Beschlußfassung vertrete-nen Grundkapitals."
Das ist machbar, es kommt darauf an, wie sich die Aggregate Holding mit ihren 10,78 % verhält bzw. die weiteren Großaktionäre (EUROVEA Services s.r.o. hält indirekt ca. 5,21 %).
....Der Wiener Immobilienkonzern Immofinanz hofft bei seinen Plänen für eine Abschaffung des Höchststimmrechts bei der umworbenen S Immo auf breiten Zuspruch. Zahlreiche institutionelle Investoren hätten bereits angekündigt, in der Hauptversammlung am 24. Juni für die Aufhebung zu stimmen, teilte Immofinanz am Donnerstag mit. ... https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/...hme/27296666.html
Wenn z.B. 50 % des Grundkapitals mitstimmen, würde die Drei-Viertel-Mehrheit bei 37,5 % liegen. Immofinanz selbst und die Aggregate Holding halten zusammen gut 37 % der Aktien. Da wären also nur mehr wenige zusätzliche Stimmen für eine Drei-Viertel-Mehrheit notwendig, wenn die Aggregate Holding auf der Seite von Immofinanz stimmen würde... |