und den heutigen Anforderungen überhaupt nicht gewachsen. Unter „Asyl“ versteht das Recht eine politische oder religiöse Verfolgung durch den Staat. Von den mehr als 136.000 Entscheidungen über Asylanträge im Zeitraum von Januar bis Juli dieses Jahres erfüllte nur rund ein Prozent (1.319 Fälle) diese strenge Definition.Wesentlich höher ist die Anerkennungsrate für „Flüchtlinge“. Darunter fallen laut Genfer Flüchtlingskonvention allgemein Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Mehr als jeder dritte Asylantrag (48.101) wurde im genannten Zeitraum mit einer Rechtsstellung als Flüchtling positiv beschieden..
Eine Person, der in einem Krieg oder Bürgerkrieg das Dach über dem Kopf weggebombt wurde und die ganz akut um ihr Leben fürchten muss, die aber nicht konkret politisch oder religiös verfolgt wird, ist weder nach deutscher, noch internationaler rechtlicher Definition ein „Flüchtling“ und wird daher selbst im besten Falle in Deutschland nur geduldet aber nicht als Flüchtling anerkannt......
???? aber alle müssen sie einen Antrag auf Asyl stellen .Ist das noch zeitgemäss?
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