http://www.faz.net/aktuell/politik/...bgeschoben-werden-13939356.html
....Der zweite Teil des Abkommens betrifft Staatsbürger von Drittstaaten – etwa aus Pakistan, Iran oder Bangladesch –, die sich illegal in einem EU-Staat aufhalten und nachweislich über die Türkei nach Europa eingereist sind. Auch sie sollen in die Türkei abgeschoben werden können. Allerdings wurde 2014 vereinbart, dass dieser Teil des europäisch-türkischen Rücknahmeabkommens erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren in Kraft treten soll, also im Oktober 2017. Durch Verhandlungen wird nun versucht, die Türkei mit finanziellen und politischen Zugeständnissen dazu zu bringen, die Anwendung des Abkommens auf Drittstaatler um mehr als ein Jahr vorzuziehen, auf den Sommer 2016. Die Türkei scheint auch durchaus geneigt, darauf einzugehen – denn es kostet sie nichts. Allerdings wird es an der Zahl der nach Europa strömenden Migranten auch wenig ändern.Die weitaus meisten südasiatischen, afrikanischen oder nahöstlichen Migranten, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die es abzuschieben gilt, halten sich nämlich in Deutschland und anderen nordwesteuropäischen Staaten auf. Sie kamen über die Balkanroute, das letzte Land war Serbien, das nicht der EU angehörte...... |