IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden

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eröffnet am: 01.04.11 04:29 von: Moneymachine Anzahl Beiträge: 14858
neuester Beitrag: 25.03.24 12:42 von: schnuffel Leser gesamt: 2983596
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01.04.11 04:24 #1 IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Prost Mahlzeit !!



Der Verschuldungsgrad von 607 Prozent ist fast doppelt so hoch wie bei Pro Sieben Sat 1. Die Nettoschulden belaufen sich bei einem Eigenkapital von 898 Millionen Euro auf 5,447 Milliarden Euro.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...mp;a=false#image  
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14832 Postings ausgeblendet.
30.06.16 21:28 #14834 nichts neues
aber eine schöne Auflistung der Beschlüsse:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/...;Aktenzeichen=6%20T%20178/14  
07.07.16 18:21 #14835 Gibt doch schöne neue Namen...
30.08.16 23:00 #14836 davon kann man schon ausgehen,
für 2 Milliarden Schulden kriegen die neuen Besitzer locker 3 Milliarden wieder und es bleibt noch was übrig...

damit sind sie aber mehr als 100% entschädigt. Im Sinne der Gerechtigkeit müsste die Differenz mindestens an die anderen Gläubiger und dann an die alten Aktionäre ausgezahlt werden.

Ich befürchte, dass die deutsche Gesetzgebung einer anderen Meinung ist. Da wäre ich bei TTIP schon optimistischer....
 

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06.10.16 14:26 #14839 OfficeFirst WKN A2ASHC
Immobilien mit fast 7% Rendite laut Prospekten...
Danke Amtsgericht und Landgericht Bonn!!  
17.11.16 20:30 #14840 Update zur ausserordentlichen HV am 23.12.
Ausschüttung von einer 1 MRD Euro oder 80 Euro je Aktie geplant

Laut Bundesanzeiger vom 15.11.2016, Einladung zur HV , haben sich 50 MIO Euro an Gläubiger gemeldet die
Ansprüche geltend gemacht haben. Wer waren diese Gläubiger denn noch? Bei 12,5 Mio Aktien der neuen IVG bedeutet es 4 Euro je Aktie. Zahlen die Aktionäre diese 4 Euro um direkt an die Dividende zu kommen ??

Nicht vergessen... Es bleiben nach Verkauf von Office First schlappe 1,3 MRD plus X über, 4 % (ca. 50 Mio) können werden noch fließen.

Storage Etzel und Triuva sind noch da. Mit dem Verkaufserlös der Private Funds GmbH hat man wohl das Insolvenzverfahren finanziert. Also sollten doch mehr als die 1,75 Mrd der Schulden, die die Hedgefonds getauscht haben am Ende noch rauszuholen sein.

 
21.12.16 12:51 #14841 Paragraph 233 Aktiengesetz
(2) Die Zahlung eines Gewinnanteils von mehr als vier vom Hundert ist erst für ein Geschäftsjahr zulässig, das später als zwei Jahre nach der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung beginnt. Dies gilt nicht, wenn die Gläubiger, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses begründet worden waren, befriedigt oder sichergestellt sind, soweit sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung des Jahresabschlusses, auf Grund dessen die Gewinnverteilung beschlossen ist, zu diesem Zweck gemeldet haben.....

1.000.000.000 ist etwas mehr....
Wer hat Anspruch ? Wer kann Gläubiger sein im Sinne dieses Absatz?    
18.12.17 16:56 #14842 IVG Hauptversammlung-Bericht 2017
http://valora.de/ftp/HVIVG20171115.pdf


vielleicht interessiert das den einen oder anderen  

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18.12.17 16:59 #14843 davor gab es auch schon was
15.07.18 13:21 #14844 Fachaufsatz von Prof. Dr. Matthias Schmidt.
Wer kann den Fachaufsatz von Schmidt-Preuß, Matthias; Entschädigungspflicht für den Verlust von
Anteilseignern In: NJW 2016 Heft Nr. 18,  S. 1269 - S. 1273 als Kopie hier zur Verfügung stellen? Im Text ist von einem Kompensationsanspruch des im Wege des "Debt-Equity-Swaps" ausgeschlossenen Anteilsinhabern die Rede.  
13.10.18 15:27 #14845 Bericht der Bundesregierung zum ESUG
Die pdf sind im Link runterzuladen.    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/...8_Bericht_ESUG.html

"Ferner sollte geprüft werden, ob § 56a InsO in der Eigenverwaltung und nur dort (Verweis
in § 274 InsO) generell gestrichen werden sollte, um derartigen Verflechtungen keinen
Vorschub zu leisten. Aus Sicht der (Haupt-)Gläubiger wäre die Planbarkeit der Sanierung
dann zwar ebenfalls verringert, aber zugleich mit dem neutraleren Sachwalter die Wahrnehmung
der objektiven Gläubigerinteressen erhöht. Diese Erhöhung der Neutralität des Sachwalters
kann eine Sanierung durchaus fördern. Während § 56a InsO in der Regelverwaltung
durchaus Vorteile hat, führt seine Anwendung in der Eigenverwaltung zum Problem der family
& friends-Ausschüsse sowie zur Netzwerkbildung von Beratern mit Sachwaltern und
Profi-Gläubigern. Insofern erscheint hier das Recht zu einer verbindlichen Vorgabe (§ 56a
Abs. 2 InsO) insbesondere dann fragwürdig, wenn man mit dem Sachwalter eine neutrale
Vertrauensperson für alle Beteiligten und die Gläubigergesamtheit in Eigenverwaltungsfällen
positionieren will. Auch insoweit ist stets die Verknüpfung mit der Frage zu beachten, ob bereits
hinreichend sichergestellt ist, dass nur „gute“ Verfahren Zugang zur Eigenverwaltung
erhalten."
"Bei der Haftung in der Eigenverwaltung muss sich der Gesetzgeber entscheiden, ob er –
im Lichte einer zu erwartenden BGH-Entscheidung – aktiv werden möchte. Er kann dann
zwischen einer Organaußenhaftung gegenüber den Beteiligten oder der Klarstellung und
Verfeinerung der gesellschaftsrechtlichen Binnenhaftung wählen. Dabei ist auch abzustimmen,
wie Generalbevollmächtigte und andere beteiligte Insolvenzexperten haften. Darüber
hinaus sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit des Schuldners, im Rahmen des § 270a InsO"
 
08.07.19 17:49 #14846 gibt es was Neues ?
21.07.19 14:40 #14847 Fachaufsatz von Schmidt-Preuß, NJW 2016
auf den Seiten 1269 bis 1273 berichtet Professor Dr. Schmidt Preuß über eine Schadenersatzpflicht
der Neueigentümer -im Fall einer ESUG-Planinsolvenz (gültig ab dem 1. März 2012) - zu Gunsten
der Alteigentümer. Ein solcher Schadenersatz würde auch im Insolvenzfall gelten,  sofern bei
Antrag auf Planinsolvenz eine positive Fortführungsprognose des betroffenen Unternehmens
vorgelegen hätte.  Schmidt-Preuß behandelt im Einführungsteil auch die IVG Immobilien AG (alt).
Schmidt-Preuß ist emeritierter Professor für Wirtschafts- und Unternehmensrecht an der Universität
Bonn. Ob bei dem Bonner Unternehmen IVG Immobilien AG im März 2014 eine positive Fortführungsprognose vorgelegen hat, behandelt Schmidt-Preuß in dem Fachaufsatz von 2016 leider
nicht. Weiß jemand, ob seither ein weiterer Fachaufsatz zu der Thematik "Schadenersatz für Alteigentümer" hinzugekommen ist?  
22.07.19 17:00 #14848 hier meiner Meinung nach sehr aussagefähig.
22.07.19 18:24 #14849 welch reges Interesse, 128 Zugriffe derzeit .
… obwohl der Fall hoffnungslos erscheint. Was kann man tun ? Auf alle Fälle die Ausbuchung von der Depotbank schön aufbewahren. Aber mehr, so ist zu befürchten, geht hier nicht. Muß ja immer welche geben die die Zeche bezahlen...
n.m.M. und weiter nix....  
30.04.21 07:07 #14850 aber vielleicht werden ja noch einmal in Zuk.
paar Sachen unter die Lupe genommen, wer weiß ?
Ein Beispiel derzeit ist die getgoods.de  ( WKN 556060 ) wo einige Musterklageverfahren ( siehe bundesanzeiger ) anhängig sind. Wer weiß was die Zukunft bringt....
Glück auf & Daumen hoch  
30.04.21 07:07 #14851 aber vielleicht werden ja noch einmal in Zuk.
paar Sachen unter die Lupe genommen, wer weiß ?
Ein Beispiel derzeit ist die getgoods.de  ( WKN 556060 ) wo einige Musterklageverfahren ( siehe bundesanzeiger ) anhängig sind. Wer weiß was die Zukunft bringt....
Glück auf & Daumen hoch  
29.11.22 20:05 #14852 aus heutiger Sicht ist der Rummel ganz and.
...zu sehen.

Nach wie vor ist die Abwicklung der Angelegenheit meines Erachtens einzigartig hier bei dem Ding...so schnell war die Ausbuchung da und hat auch das AG gearbeitet...sensationell...

Übigens wurde heute verlautet, daß bei Schlecker A wie Anton auch noch mal nachgeschaut wird, also das Verfahren nochmal neu bewertet oder aufgerollt... nur mal als Info...

Die Zeit wirds zeigen...
Glück auf  
28.08.23 20:28 #14853 ist schon bemerkenswert, gerade 78 Besuch.
ich schaue aller 2 Jahre auch mal rein.
Nun wo wir etwas schlauer sind, wo wir alles erlebt haben was ab 2013 noch erst geschehen sollte wird doch dem Einen oder Anderem ein Licht aufgegangen sein. Ja hier haben andere Gewalten mit höherem Interesse die Fäden gezogen vermeintlich und wahrscheinlich auch sehr wahrscheinlich.
Ist hier schon aller Tage Feierabend, sieht doch ganz so aus.
Weiß denn jemand welche Rolle der ehemalige Hauptaktionär Mann nun spielt, wenn ich mich recht entsinne hatte er ja auf eine Menge Aktien " freiwillig " verzichtet... war es so ? Ist ja auch schon sehr lange her... würde mal interesssieren.
Wäre schön was dazu zu erfahren.
Schöne Zeit, Allen  
25.03.24 12:42 #14854 natürlich weiß wieder KEINER was.
auch Thomas Zeurn nicht ?  
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