Heute erhielt ich einen Brief meiner Hausbank:
"die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Auflösung des Fonds zum 24.03.2023 beschlossen und führt eine Auszahlung für die in Ihrem Depot befindlichen Anteile durch.
Die Höhe und das Datum der Auszahlung werden erst nach dem 24.03.2023veröffentlicht. Sobald uns die Gelder zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergütung der Fondsanteile über eine Verkaufsabrechnung. Anteilinhaber, die mit der Fondsauflösung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile auf dem üblichen Weg zurückgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung dieser Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen kann. Im Falle der Steuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer sofort bei Abrechnung von Ihrem Verrechnungskonto einbehalten und abgeführt.
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Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen"
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