http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/...rolle-bedeutet-11607805.html
Als Ministerpräsident glaubt er, seine private Person sei gemeint, wenn er in die Ferien eingeladen wird, und als Bundespräsident adressiert er eine private Entschuldigung an die Öffentlichkeit und reklamiert auch noch, dass er sich in einem Lernprozess befinde. Die Rolle des Bundespräsidenten aber „lernt“ man nicht; sie ist von der Verfassung festgelegt, und deren Anforderungen hat man zu erfüllen. Man kann sich als private Person furchtbar unsicher sein, ob man dem allen gewachsen ist, aber das kann man als Ehemann seiner Frau offenbaren oder als Freund einem Freund. Ganz sicher sieht die Rolle des Bundespräsidenten öffentliche Eingeständnisse von Privatem nicht vor.
Ich jedenfalls brauche als Bürger keinen Bundespräsidenten, der sich bei mir dafür entschuldigt, dass er die Pressefreiheit verletzt hat. Ich sehe auch keinen Anlass für eine Entschuldigung, wenn er einen Immobilienkredit in Anspruch nimmt, den kein normaler Angestellter oder Beamter jemals offeriert bekäme. In beiden Fällen handelt es sich um prüf- und bewertbare Handlungen, bei denen mich nur interessiert, ob sie mit der Rolle des Bundespräsidenten vereinbar sind oder nicht. Sind sie es nicht, hilft auch keine Entschuldigung, sind sie es, ist sie überflüssig. |