Man kann auch knall hart sagen, dass die Bundesregierung Rassismus gegenüber den ROMA damit ausübt. Berichtet wird das vom Migrationsmagazin. Tautologische Neuregelung im Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Betrachtet man den Wortlaut der geplanten Neuregelung, wird ihre Tautologie deutlich. Danach sollen Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten von Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung ausgeschlossen sein, wenn der Asylantrag „abgelehnt oder zurückgenommen oder ein Asylantrag nicht gestellt wurde“. Der Tatbestand ist immer erfüllt. Denn was für eine Möglichkeit bleibt, wenn der Asylantrag nicht abgelehnt, zurückgenommen oder gar nicht erst gestellt sein darf? Klar, die positive Bescheidung des Asylantrags. Aber dann ist die Norm, die nur für Geduldete gilt, gar nicht anwendbar. Im Ergebnis handelt es sich somit um Tatbestandsmerkmale, die gar keine sind. Sie schränken die Rechtsfolge (das Beschäftigungsverbot und den Ausschluss von der Ausbildungsduldung) in keiner Weise ein. Genauso gut hätte man schreiben können, dass Personen ausgeschlossen sind, die „minderjährig oder volljährig“ sind oder die „ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden“ sind. Es macht keinen Unterschied. Ausgeschlossen sind im Ergebnis alle Menschen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Die Sanktion knüpft nicht mehr an ein irgendwie geartetes Verhalten an, sondern nur noch an die Herkunft. Der Ausschluss lässt sich auch nicht damit rechtfertigen, dass man unabhängig vom Asylverfahren die unerlaubte Einreise bzw. den unerlaubten Aufenthalt sanktionieren möchte. Denn nach dieser Logik müsste man die Beschäftigungserlaubnis und die Ausbildungsduldung (die eine vollziehbare Ausreisepflicht voraussetzen) insgesamt ausschließen. Ein Anknüpfen an die asylrechtliche Kategorie der sicheren Herkunftsstaaten ist nicht nachvollziehbar. Die Konsequenz: Weitere Entrechtung von Roma
http://www.migazin.de/2018/12/11/...us-sicheren-herkunftsstaaten-aus/ |