der zwar immer mal wieder behauptet wird, aber NULL Gehalt hat.
Der 2+4-Vertrag legt in § 7 absolut eindeutig und uneingeschränkt die volle Souveränität und die endgültige Abschaffung der Vier-Mächte-Einschränkungen der Souveränität fest:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Davon unberührt sind natürlich zwischenstaatliche Vereinbarungen, die vom deutschen Souverän mit einzelnen Staaten nach den in Deutschland gültigen Formalien ratifiziert und demoktatisch abgesegnet wurden und damit völkerrechtlich verbindlich werden. Das ist keine Einschränkung der Souveränitat, selbst wenn der Handlungsspielraum von D in internationalem Rahmen dadurch in der einen oder anderen Form eingeschränkt wird und eingehalten werden müssen. Das ist schließlich der Sinn von Verträgen souveränen Staaten mit anderen souveränen Staaten.
Irgendwelche angeblichen Geheimprotokolle gehören nicht zu völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarungen, da sie die Formalien der öffentlichen Ratifizierung nicht erfüllen.
Eine mysteriöse "Kanzlerakte" gibt es heute nicht mehr. Sie legte den BRD-Kanzler bis 1990 auf die Westbindung der BRD fest und verpflichtete ihn auf die Einhaltung der noch gültigen Alliierten-Rechte aus dem Überleitungsvertrag mit den WESTmächten. Wurde mit dem 2+4-Vertrag hinfällig.
Die zur Regelung des Übergangs zur vollen Souveränität fortgeführten Bestimmungen aus dem Überleitungsvertrag von 1952/54 zwischen den Westmächten und der jungen BRD (West) vom Besatzungsrecht zur (Teil-)Souveränität ermächtigen die Westmächte zu gar nix. Schon gar nicht zum Einfluss auf die Medien.
Wenn die USA hier das sagen hätten: Wie konnte Schröder sich dann z.B. dem Irak-Krieg entziehen? Da hätte nach deiner Auffassung Bush einfach anordnen können: Mitmachen!
Das deutsche Privatvermögen beträgt übrigens über 10 Billionen. Die ESM-Haftung beträgt nur einen kleinen Bruchteil dessen.
Und das Grundgesetz wurde in den Beitrittsverträgen mit der DDR zur endgültigen Verfassung erklärt. Eine Volksabstimmung wäre möglich gewesen, aber nicht nötig, da das GG allgemein als Verfassung akzeptiert wurde und in langjähriger BRD-Praxis sich auch als eine taugliche Verfassung bewährt hatte. Durch die Wiedervereinigung verlor es seinen provisorischen Charakter. Nur wenn das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzt werden soll, ist dies nur durch eine Volksabstimmung möglich.
----------- Vegetarier aller Länder verneigt euch! ONE BIG ONION! |