und Überwachung geht weiter. Das ist eine Erschwernis- Zulage für die Schlachthofbesitzer und Verarbeiter wie Tönnis und alle anderen 222 Betriebe. Dadurch will man weitere Kosten produzieren und es soll für den jeweiligen Betrieb teurer werden. Denn: Da braucht man entsprechendes Equipment und Ausstattung sowie auch dementsprechendes Personal, um diese betreiben zu können. Diese zusätzlichen Auflagen führen zu weiteren Kosten also zur weiteren Verteuerung des Fleisches, die die der Verbraucher zu leisten hat. Argumentiert wird hier mit, man müsste die Tierschutz- Auflagen einhalten, unterschlägt aber das hier in Deutschland sei es durch Unternehmungen und auch durch Privatschlachtungen Tiere geschächtet werden. Da hält man still.
Angesichts, dass die B.R.D. die höchsten Auflagen und Standards hier in Deutschland hat laut Aussage von Herrn Tönnis kann man diese Kamera- Pflicht, dieses Watsching-You auf wehrlose Tiere und dieses Überwachungsgebot nicht ansatzweise nachvollziehen. Es müssen wohl noch andere Gründe vorlegen....
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Überwachung in Schlachthöfen geplant
Gesetzentwurf vorgelegt
Kameras sollen in größeren Schlachthöfen Pflicht werden
Stand: 07.03.2026 • 05:08 Uhr
Das Agrarministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem künftig in größeren Schlachtbetrieben eine Videoüberwachung Pflicht werden soll. Für kleinere Höfe soll das bei Verdacht auf Verstöße gegen Tierschutzvorgaben auch möglich sein.
In größeren Schlachthöfen sollen künftig Kameras zur Kontrolle von Tierschutzvorgaben Pflicht werden. Das Bundesagrarministerium legte einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung vor.
https://www.tagesschau.de/inland/...berwachung-schlachthoefe-100.html |