Das ist doch mal ein gutes Geschäft

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neuester Beitrag:  16.08.07 10:21
eröffnet am: 16.08.07 07:29 von: Tand Anzahl Beiträge: 18
neuester Beitrag: 16.08.07 10:21 von: Tand Leser gesamt: 2393
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16.08.07 07:29 #1 Das ist doch mal ein gutes Geschäft
Habe mir gestern für 2000 Euro eine Aktienanleihe gekauft, und 30 Minuten später
verkauft, dabei 4.20 Euro Gewinn (Kursdifferenz) gemacht. Abgezogen wurden mir knapp 160 Euro Zinsabschlagsteuer und knapp 10 Euro SolZ.
 
16.08.07 07:33 #2 ?!

Hm, vielleicht solltest du dies in einem Jahr noch einmal posten?!

 
16.08.07 07:35 #3 Ja! Ich mach auch beim Börsenspiel mit ;)
16.08.07 07:37 #4 Wäre schön, wenn es nur Spielgeld wäre
Leider ist es echtes Geld  
16.08.07 07:43 #5 ??
Zinsabschlagsteuer oder Soli werden anteilig(!) vom Gewinn berechnet. Irgendeine Angabe in Deinem Posting kann also nicht stimmen.    
16.08.07 07:45 #6 ?? 4.20 Euro Gewinn (Kursdifferenz) ??
"Leider ist es echtes Geld" ...

Nur mal so ne Frage: Hast Du das Prinzip verstanden? Weisst Du, was Gewinn und was Verlust ist?

Ich meine, es soll Mesnchen geben, die freuen sich, wenn sie Gewinn machen....


¡hasta pronto!

   Einsamer Samariter

 
16.08.07 07:56 #7 Kannst ja gerne die Abrechnung von der Bank s.
Habe auch gleich eine Mail an die Bank geschickt, mit der Bitte um Erkärung.
Was mir etwas komisch vorkommt, ist, dass die abgezogene Steuer genau 30,00% vom
Kurswert waren ...
 
16.08.07 08:01 #8 bitte, welche Anleihe
hatt diesen Sprung gemacht,positiv
wenn ich deine zahlen nachrechne( Kapitaleinsatz)
?????


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16.08.07 08:01 #9 Übrigens
Ich gebe gerne zu, dass ich sicher nicht zu den besten an der Börse gehöre (1.0 - 1.7 Mio. Euro Umsatz pro Jahr und ein Gewinn zw. 18. und 25.000 Euro pro Jahr).
Aber zum Glück kann ich schon noch lesen, und 4.20 Euro Krusdifferenz bei 2000 Euro ist ja doch sehr wenig, nur 0.21% und die bewegt sich eine Aktienanleihe in dem Umfeld fast minütlich...  
16.08.07 08:03 #10 Alcatel-Aktienanleihe von Sal. Oppenheim
DE000SAL5LX1  
16.08.07 08:11 #11 klingt für mich nicht glaubhaft
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16.08.07 08:16 #12 Werde die Antwort meiner Bank reinstellen
 
16.08.07 08:25 #13 @gogol
Ob du mir glaubst, oder nicht, ist irrelevant.
Mir geht es hier nur um eine Sache, nämlich, dass teilweise echt "miese Zustände" herschen. Ich bin jmd. der bemüht sich in seinem Leben zurechtzukommen, und nicht der Allgemeinheit zur Last zu fallen. In Zeiten steigender Harz 4 - Zahlungen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Und, es ist wirklich traurig, die Bedingungen in Deutschland ... um jede Absetzung von Kosten für Börsengeschäfte muss man kämpfen ..
Und ... dann verdient man 4.20 Euro und es werden einem 170 Euro abgezogen ... Vielleicht ist das einfach ein Schnellschuss von mir (vielleicht stellt sich alles als ein Abrechnungsfehler der Bank heraus, was ich aber nicht glaube).
Ich kenne einige Leute, die leben von Harz-4, und denen geht es wirklich nicht schlecht. Und, diejenigen, die etwas tun, ....
Und, jeder soll darüber denken, wir er will ...
Manchmal ist es schwierig in solchen Momenten ruhig zu bleiben  
16.08.07 08:35 #14 entweder bin ich noch nicht wach oder dooooof
du hast 4,20€ Gewinn( in deiner Tasche)die abrechnung lautet über 170€ Gebühren??

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16.08.07 08:44 #15 @gogol
Nein, keine Gebühren, sondern Steuern ...
Zinsabschlagsteuer und SolZ ...
 
16.08.07 08:52 #16 Abgeltungssteuer kommt doch erst 2009.
Vielleicht hat deine Bank die Software getestet die in 2009 eingesetzt werden soll.  
16.08.07 08:57 #17 Die Abgeltungssteuer wäre weniger
Komischerweise ist die einbehaltene ZaSt genau 30% vom Kurswert, und das irritiert mich ein wenig ... Warum genau 30.00 % ... ?
 
16.08.07 10:21 #18 Die Lösung ...
Gekauft hatte ich die Aktienanleihe um 10:31 Uhr, verkauft um 11:08
Zu diesem Zeitpunkt war der Kauf ausgeführt, aber noch nicht abgerechnet, deshalb ...

Das rechtliche Problem besteht darin, dass kein rechtsverbindlicher Einstandskurs der
Finanzinnovation existierte, so dass die Versteuerung nicht nach Marktrendite per Differenzmethode auf den mit dem WP erzielten Gewinn vorgenommen werden kann, sondern ersatzweise nach Pauschalbemessungsmethode (=30% auf den Veräußerungserlös) besteuern werden muss.

wunderbar ... zudem glaube ich nicht, dass das Finanzamt das versteht.  
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