Centrosolar Group AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme 09.04.2013 16:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------- Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG Centrosolar gibt Eckdaten zur Bilanzsanierung bekannt: Kapitalherabsetzung, Umtauschverhältnisse, Bezugsrechtsemission und Termine festgelegt München, den 9. April 2013 - Der Vorstand der CENTROSOLAR Group AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die wesentlichen Eckdaten zur im Februar 2013 angekündigten Sanierung der Bilanz wie folgt beschlossen: Im Rahmen einer am 22. Mai 2013 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der CENTROSOLAR Group AG von derzeit 20.351.433 Aktien im Verhältnis von 25:1 auf 814.057 Aktien im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien herabgesetzt werden. Danach ist eine Sachkapitalerhöhung durch Einlage der 7%-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 50 Mio. (ISIN: DE000A1E85T 1) ('Anleihe') unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Der Beschlussvorschlag für die Gläubigerversammlung sieht vor, dass die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 ohne weitere Gegenleistung umgetauscht werden soll. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung mit einem Nennwert von EUR 1.000,00 bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft erhalten sollen. Sofern Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen. Weiterhin soll ein Nachrangdarlehen mit einem Nominalwert von EUR 9,5 Mio. im Wege der Sacheinlage in die Gesellschaft eingelegt werden. Zu diesem Zweck soll der Darlehensgläubiger zur Zeichnung von 760.000 neuen Aktien aus einer weiteren Sachkapitalerhöhung gegen Einlage des Nachrangdarlehens unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zugelassen werden. Abschließend ist eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre gegen Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen Stammaktien vorgesehen. Dabei soll den Aktionären ein Mehrbezugsrecht gewährt werden. Der Bezugspreis wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu gegebener Zeit festgelegt. Die erste Gläubigerversammlung soll am 2. Mai 2013 stattfinden. Sollten bei dieser Versammlung weniger als 50 % des nominalen Anleihekapitals anwesend oder vertreten sein, ist die Versammlung nicht beschlussfähig. In diesem Fall wird eine zweite Gläubigerversammlung einberufen, bei der mindestens 25 % des Anleihekapitals anwesend oder vertreten sein müssen, um die vorgesehenen Beschlüsse fassen zu können. Diese Gläubigerversammlung findet dann voraussichtlich am 21. Mai 2013 statt. Anleihegläubiger können bei den Gläubigerversammlungen entweder persönlich anwesend sein oder sich durch einen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
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