auf die (gesetzliche) notwendigkeit einer kapitalherabsetzung (u. a. als vorbedingungung für eine sonderausschüttung an die caatoosee-aktionäre) hatte ich mehrfach hingewiesen
der ablauf ist folgender:
Eigenkapital Muttergesellschaft (caatoosee ag -Einzelabschluss) Mio € 24,099 Grundkapital (Muttergesellschaft) 10,127 Kapitalrücklage (Muttergesellschaft) 22,176 Bilanzverlust (Muttergesellschaft) bis Ende Mai 2010 http://www.caatoosee.com/uploads/media/JA_2009_de.pdf zunächst wird die Kapitalrücklage mit dem Bilanzverlust verrechnet, so dass noch ein Bilanzverlust von 12,049 mio übrig bleibt (22,176 mio ./. 10,127 mio) der verbliebene Bilanzverlust (12,049 mio) wird anschließend mit dem aus der Kapitalherabsetzung 2:1 frei werdenden Grundkapital von (24,099 mio / 2) verrechnet danach sieht das Eigenkapital der Muttergesellschaft wie folgt aus: Mio € 12,049 Grundkapital 0,000 Kapitalrücklage 0,000 Bilanzverlust damit wäre er weg frei für eine sonderausschüttung an die caatoosee-aktionäre, die aus der kapitalrücklage der Teraport (€ 5.862.623 zum 31.12.2009) finanziert werden könnte (technisch: rest- oder teilauflösung der vororganschaftl. kapitalrücklage Teraports zwecks ausschüttung an die caatossee ag, die die ausschüttung wiederum für eine sonderausschüttung von maximal € 0,24 je aktie an die aktionäre verwendet)
siehe meine beiträge im wallstreet:online-board unter:
#440 ... sonderausschüttung (aus gesetzestechnischen gründen --u. a. zur beseitigung des nach auflösung der kapitalrücklage der muttergesellschaft fortbestehenden restlichen bilanzverlustes-- ist für eine sonderdividende eine kapitalherabsetzung erforderlich, die auf der nächsten HV beschlossen werden könnte)
#432 ... eine sonderausschüttung der caatoosee ag an uns aktionäre ist nur aus dem grundkapital ("nominalkapital") möglich ... und dazu braucht es eine kapitalherabsetzung; denn caatoosee ag (einzelabschluss) hat keinen bilanzgewinn, den man ausschütten könnte, sondern einen bilanzverlust ("verlustvortrag"), der sogar die hohe kapitarücklage übersteigt; es liegt eine sog. unterbilanz vor, d. h. , dass ein teil des grundkapitals durch verluste der vergangenheit aufgezehrt worden ist
#407 ... "Mit einer Kapitalherabsetzung ist es möglich -- einen bestehenden Bilanzverlust (hier: im einzelabschluss der muttergesellschaft) zu beseitigen, -- überflüssiges Kapital an die Anteilseigner zu verteilen http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalherabsetzung
#401 ... hauptversammlung 2010 (prognose) die hauptversammlung im august 2010 müsste eine kapitalherabsetzung beschließen, um -- den bilanzverlust der caatoosee ag (einzelabschluss) verschwinden zu lassen, -- das überdimensionierte grundkapital dem tatsächlichen finanzbedarf anzupassen, der nur minimal ist -- und um die voraussetzungen für eine (im vorstandsbericht angedeutete) sonderausschüttung an die aktionäre herzustellen, die bereits auf der hauptversammlung 2010 beschlossen werden könnte (steuerfreie einlagenrückgewähr) -- oder um die voraussetzung für eine kapital e r h ö h u n g (z.B. einbringung eines geschäftsbetriebs oder oder von gesellschaftsanteilen) zu schaffen; denn da die aktie unter 1 Euro notiert, wäre eine kapitalerhöhung ohne vorhergehende (vereinfachte) kapitalherabsetzung nicht möglich (verbot der "unter pari"-emission) (http://www.fernuni-hagen.de/bitz/uploads/tx_bitzdownloads/af…, Aufgabe 1a) |