Die Feststellungen der Prüfstelle im Wortlaut: In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 der Aumann AG, Beelen, ist das Konzernergebnis vor Steuern um rd. 13,0 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 12,5 Mio. EUR handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Vergütungen an das Management, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR waren gemäß IAS 32.35 und IAS 32.38 der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien zuzurechnen. Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Aumann AG, Beelen, für das Geschäftsjahr 2017 wurde die Schlusserklärung aus dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht nicht aufgenommen. Dies verstößt gegen § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG.
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