auf Basis von dünnen Infos ein Haufen erzählt. Darunter auch ziemlicher Mist. Zunächst einmal: - Was wurde überhaupt in Rechnung gestellt? - Wurde bap als Privatperson angesprochen oder als Firma? B to B oder B to C? - Wie wurde das Gespräch eingeleitet? Sogenannte "Kalte Aquise" ist am Telefon verboten. (Deshalb nehmen die Anrufer oft Bezug auf zuvor gesandtes Infomaterial oder fragen erst mal unverbindlich an ob man an solchen Produkten Interesse hat usw. evtl. getarnt als eine Art Umfrage.) - Sollte es tatsächlich zu einer Bestellung kommen, so ist die Frage: Geht es um eine Dienstleistung, wenn ja, wann und wie wird/wurde die erbracht? Wenn sie schon erbracht ist, gibt es kein Widerrufsrecht - allerdings müssen einige Formalitäten stimmen, dass der telefonisch abgeschlossene Vertrag seine Richtigkeit hat. (Sieht im Falle von bap nicht so aus, als seien die Formalitäten eingehalten worden.)
- Das Widerrufsrecht für Privatkunden gilt ab dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. der Ware mit Rechnung.
- Natürlich kann nur der Rechnungssteller ein Verfahren einleiten, um sein Geld zu erhalten. Der Kunde muss aber nicht zahlen, wenn er keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat (schriftlich oder mündlich ist dabei egal). Gegen ein Mahnverfahren, sollte das kommen, muss man allerdings Widerspruch einlegen. Um ein Mahnverfahren einzuleiten, muss kein Beweis vorliegen über einen Vertrag, lediglich eine Rechnung. Erst wenn über den Widerspruch verhandelt wird, muss der Verkäufer die Rechtmäßigkeit seiner Forderung darlegen. Allerdings muss der Antragsteller die Verfahrenskosten vorstrecken. bei 9,95 dürfte das Verlangen des Rechnungsstellers gering sein, dieses Risiko einzugehen, wenn er nicht niet- und nagelfeste Grundlagen für sein Handeln hat.
Fazit: Nur wenn man ganz sicher ist, dass man nix bestellt hat, kann man die Sache ad acta legen und gar nicht reagieren. Allerdings kann eine Rechnung auch gleichzeitig eine Auftragsbestätigung sein. Deshalb ist es immer sicherer, man widerspricht sofort nach Erhalt der Rechnung, wenn man die Sache schnell und problemlos absagen will.
Aber wie gesagt: Man braucht ein paar Infos mehr, als die in posting 1, um überhaupt etwas wirklich Sinnvolles zu dieser konkreten Sache sagen zu können. So wie es sich anhört, ist es eine ziemlich windige Angelegenheit und die Wahrscheinlichkeit groß, das nicht viel passiert, wenn man sich nicht rührt... sofern es sich um ein Privatkundengeschäft handelt.
Gruß BarCode |