In dem Post wird davon geredet, dass ein Sender einer "gewissen Familie" gehört, deren "zionistische Grundhaltung mehr als bekannt" ist und dass "net über gewisse Dinge wie Ausschwitz etc offen" geredet werden darf, da eine solche Äußerung nach §130 StGB verboten sei.
Ich muss also etwas gesagt haben wollen, was im 130er steht und darin verboten wird - nur deshalb sage ich doch, dass ich nicht offen sagen darf, was ich gerne offen gesagt hätte.
Jetzt schauen wir mal ins Gesetzbuch, was im 130er steht und fragen uns, was es denn sein könnte, was da nicht gesagt werden dürfte, weil es nach dem 130er verboten ist. Da geht's im Zusammenhang mit gewissen Dingen "wie Auschwitz etc." um "Billigen" "Leugnen", "Verherrlichen", "Verharmlosen" & "Rechtfertigen". ----------- Doppel-ID, Doppel-D, alles eine Baustelle! |