vielleicht haben Sie es schon gehört: Gegen die 3 D Systems Corp. läuft eine Sammelklage. Warum ist das wichtig für Sie? Wenn Sie in der Zeit vom 29.10.2013 bis einschließlich 05.05.2015 Aktien der 3 D Systems Corp. gekauft oder anderweitig erworben haben, sind Sie berechtigt, an der Sammelklage teilzunehmen. Leider können wir das nicht für Sie übernehmen. Wir sagen Ihnen aber gerne, was Sie tun können. Das sind Ihre Möglichkeiten: 1. Sie schließen sich der Sammelklage an. Reichen Sie die Dokumente für die Teilnahme an der Sammelklage bis spätestens 11.07.2018 beim Verfahrensverwalter ein. 2. Sie lassen sich von der Sammelklage ausschließen. Das bedeutet: Sie verzichten auf eventuelle Ansprüche. Auch das machen Sie direkt beim Verfahrensverwalter. Die Frist dafür endet am 29.05.2018. Alle Dokumente, die der Verfahrensverwalter von Ihnen braucht, finden Sie unter www.3dsystemssecuritiessettlement.com - dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verfahren. |