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Zentralbanken lockern Zügel
17.12.24 09:25
DekaBank
Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Der Datenkalender war in der abgelaufenen Handelswoche noch einmal gut gefüllt, so die Analysten der DekaBank.
Das Highlight für den Euroraum sei die nächste Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank (EZB) gewesen, wobei es dann doch nur eine Senkung um einen viertel Prozentpunkt geworden sei. Obwohl die Konjunkturpessimisten im EZB-Rat inzwischen ein großes Gewicht hätten, habe es keine Mehrheit für eine Senkung um einen halben Prozentpunkt gegeben. Doch auch im neuen Jahr würden die Leitzinsen weiter zurückgehen, und zwar mindestens auf das neutrale Niveau von 2%. Dies sei auch aus den Kommentaren von EZB-Präsidentin Lagarde auf der Pressekonferenz hervorgegangen.
In den langfristigen Finanzierungskonditionen für Immobilien- oder Konsumkredite seien die zu erwartenden Leitzinssenkungen aber bereits heute enthalten, weshalb das Abwärtspotenzial hier nicht mehr hoch sei. Am Mittwoch habe die US-Notenbank Fed mit den dortigen Verbraucherpreisen für November die letzten wichtigen Makrodaten vor ihrem Zinsentscheid in dieser Woche erhalten. Die Preisentwicklung habe geringfügig nach oben überrascht, allerdings zu wenig, um den geplanten Zinsschritt noch aufzuhalten. Somit würden auch in den USA die Leitzinsen fallen, hier gehe es in kleinen Viertelprozent-Schritten abwärts. Auch die Bank of Canada und die Schweizer Nationalbank hätten ihren Leitzins gesenkt, sogar jeweils um einen halben Prozentpunkt, und die geldpolitischen Zügel gelockert.
Die Aktienmärkte hätten sich vom billiger werdenden Geld unterschiedlich inspirieren lassen. Der US-amerikanische S&P 500 habe leicht verloren. In Deutschland dagegen habe sich der DAX über der Marke von 20.000 Punkten gehalten und sogar einen neuen Höchststand erzielt. Hier positioniere sich der ein oder andere Anleger spekulativ für ein Comeback der deutschen Wirtschaft nach der anstehenden Bundestagswahl. An den Rentenmärkten sei bereits winterliche Handelsruhe eingekehrt: Die Anleiherenditen hätten etwas angezogen, die Handelsvolumina seien jedoch dünn. (Ausgabe vom 16.12.2024) (17.12.2024/alc/a/a)
Das Highlight für den Euroraum sei die nächste Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank (EZB) gewesen, wobei es dann doch nur eine Senkung um einen viertel Prozentpunkt geworden sei. Obwohl die Konjunkturpessimisten im EZB-Rat inzwischen ein großes Gewicht hätten, habe es keine Mehrheit für eine Senkung um einen halben Prozentpunkt gegeben. Doch auch im neuen Jahr würden die Leitzinsen weiter zurückgehen, und zwar mindestens auf das neutrale Niveau von 2%. Dies sei auch aus den Kommentaren von EZB-Präsidentin Lagarde auf der Pressekonferenz hervorgegangen.
In den langfristigen Finanzierungskonditionen für Immobilien- oder Konsumkredite seien die zu erwartenden Leitzinssenkungen aber bereits heute enthalten, weshalb das Abwärtspotenzial hier nicht mehr hoch sei. Am Mittwoch habe die US-Notenbank Fed mit den dortigen Verbraucherpreisen für November die letzten wichtigen Makrodaten vor ihrem Zinsentscheid in dieser Woche erhalten. Die Preisentwicklung habe geringfügig nach oben überrascht, allerdings zu wenig, um den geplanten Zinsschritt noch aufzuhalten. Somit würden auch in den USA die Leitzinsen fallen, hier gehe es in kleinen Viertelprozent-Schritten abwärts. Auch die Bank of Canada und die Schweizer Nationalbank hätten ihren Leitzins gesenkt, sogar jeweils um einen halben Prozentpunkt, und die geldpolitischen Zügel gelockert.
Die Aktienmärkte hätten sich vom billiger werdenden Geld unterschiedlich inspirieren lassen. Der US-amerikanische S&P 500 habe leicht verloren. In Deutschland dagegen habe sich der DAX über der Marke von 20.000 Punkten gehalten und sogar einen neuen Höchststand erzielt. Hier positioniere sich der ein oder andere Anleger spekulativ für ein Comeback der deutschen Wirtschaft nach der anstehenden Bundestagswahl. An den Rentenmärkten sei bereits winterliche Handelsruhe eingekehrt: Die Anleiherenditen hätten etwas angezogen, die Handelsvolumina seien jedoch dünn. (Ausgabe vom 16.12.2024) (17.12.2024/alc/a/a)


