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Retained Covered Bonds: Schweizer Taschenmesser oder Boomerang?


24.04.26 08:41
Helaba

Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Marktbasierte Covered Bonds stellen eine echte Refinanzierungsquelle dar, da sie Kapital von externen Investoren einwerben, so Florian Hillenbrand, CFA, Senior Covered Bond Analyst von der Helaba.

Sie würden zur Diversifikation der Finanzierungsstruktur beitragen und die Abhängigkeit von geldpolitischen Rahmenbedingungen reduzieren. Retained Covered Bonds hingegen würden maximale Flexibilität und sofortige Verfügbarkeit bieten, jedoch keine echte externe Finanzierung erzeugen. Ihre Nutzung sei stärker von regulatorischen und geldpolitischen Bedingungen und Regularien abhängig.

Unbestritten seien Retained Covered Bonds ein hoch effizientes und vielseitiges Instrument im modernen Bankliquiditätsmanagement. Sie würden es ermöglichen, aus bestehenden Aktiva kurzfristig und flexibel Liquidität zu generieren, und insbesondere in Stressphasen eine wichtige Stabilitätsfunktion bieten. Ihre Charakteristik als "Schweizer Taschenmesser" ergebe sich aus der Kombination von Liquiditätsreserve, Collateral-Transformation und Zugang zur Zentralbankrefinanzierung. Gerade in den momentan unsicheren Zeiten seien Banken gut beraten, sich durch Bereitstellung von Retained Covered Bonds diese Flexibilität zunutze zu machen. Insofern sei der sprunghafte Anstieg einbehaltener Transaktionen im letzten Jahr und vor allem seit Ausbruch des Irankriegs folgerichtig.

Gleichzeitig dürften die damit verbundenen Risiken nicht unterschätzt werden. Eine übermäßige Nutzung könne zu erhöhter Asset Encumbrance, Zentralbankabhängigkeit und systemischer Vernetzung führen. Ein "Bumerang" könne durch Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen und plötzlich eintretenden idiosynkratischer Risiken entstehen.

Retained Covered Bonds seien ein mächtiges Instrument - ihr nachhaltiger Nutzen entfalte sich jedoch nur im Zusammenspiel mit einer diversifizierten Refinanzierungsstrategie. Langfristig sei jedoch eine ausgewogene Nutzung entscheidend. (Ausgabe vom 23.04.2026) (24.04.2026/alc/a/a)