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EZB bekommt die Lizenz zum Drucken
08.01.15 16:13
MainFirst Asset Management
Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Am 14. Januar entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur wichtigen Frage: Darf die europäische Notenbank Staatsanleihen kaufen? EZB, Politik, nationale Notenbanken und Märkte warten alle mit Spannung auf die Antwort aus Luxemburg, so die Experten von MainFirst Asset Management.
Die europäischen Inflationszahlen würden weiterhin an der bedrohlichen Schwelle zur Deflation dümpeln. Dafür würden meist die sinkenden Energiepreise verantwortlich gemacht, obwohl auch bei Industriewaren seit Monaten eine preisliche Abwärtsspirale zu beobachtet sei. Die EZB scheine dies erkannt zu haben und habe seit September letzten Jahres ein Ankaufprogramm von Staatsanleihen angedeutet. Mehr als deutlich habe sich jüngst Notenbankpräsident Mario Draghi im Interview hierzu ausgedrückt: "Wir sind in technischen Vorbereitungen, um den Umfang, das Tempo und die Zusammensetzung unserer Maßnahmen Anfang 2015 zu verändern."
Irgendwie komme den Experten das bekannt vor: Bereits im Sommer 2012 habe Draghi versichert, die EZB werde im Notfall unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen und damit erstmals ein Staatsanleihen-Ankaufprogramm ins Spiel gebracht. Zwar habe die EZB in der Praxis noch keine einzige Staatsanleihe im Rahmen dieses Programms erworben, sei jedoch als Teil der Troika und ESM-Partner äußerst aktiv in Spanien, Italien, Zypern und Griechenland geworden.
Mit Ruhm bekleckert habe sich die EZB dabei nicht - zu verbissen sei ihre Haltung zu Sparmaßnahmen und Vernachlässigung der Wachstumsimpulse erschienen. Es wäre also mehr als willkommen, wenn die EZB nun ihren Stil hin zu mehr Wachstum ändern würde.
Im Zusammenhang mit den Rettungspaketen sei es zum ersten Mal im Februar 2014 zur entscheidenden Frage gekommen: Dürfe die EZB überhaupt Staatsanleihen kaufen? Damals habe das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung dazu an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Der Vorwurf der Karlsruher Richter sei eindeutig gewesen: Die EZB habe mit besagter Ankündigung ihr Mandat, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern, mehr als überschritten.
Am 14. Januar schaffe also der EuGH Klarheit in der Sache. Die maßgeblichen Argumente erscheinen heute jedoch in einem anderen Licht, u.a. weil nur noch Griechenland und Zypern internationale Hilfe in Anspruch nehmen, so die Experten von MainFirst Asset Management. Und während zuvor der unlimitierte Staatsanleihenkauf die Gemüter erhitzt habe, stehe jetzt die Aussage Draghis, die Zentralbankbilanz könnte auf das 2012er Niveau zurückkehren, im Vordergrund.
Dieser Hinweis auf eine Limitierung des Programms könnte die Richter in Karlsruhe und ihre Kollegen in Luxemburg im Hinblick auf künftige Maßnahmen beruhigen. Deswegen würden die Experten davon ausgehen, dass der EZB Recht zugesprochen werde - und sie somit einen Freibrief für ihre lockere Geldpolitik erhalte.
Die EuGH-Entscheidung sei maßgebend für die kommende EZB-Sitzung am 22. Januar. Darüber hinaus würden auch die negativen Inflationszahlen der Eurozone sowie die geringe Nachfrage nach neuer Liquidität (TLTROs) seitens der Banken das neue Maßnahmenpaket der Notenbanker massiv bestimmen. Vieles spreche demnach dafür, dass die EZB das Ankaufprogramm nicht nur auf Pfandbriefe und besicherte Kredite begrenzen werde und das Gelddrucken somit munter weiter gehe.
Die Märkte würden angesichts fallender Ölpreise und sinkender Inflationserwartungen inständig auf Staatsanleihenkäufe der EZB hoffen. Bundesanleihen und Euro hätten sich entsprechend entwickelt. Wie es der Zufall wolle, werde am Wochenende nach der nächsten EZB-Sitzung ein neues griechisches Parlament gewählt. Ob Griechenland Teil dieses Ankaufprogramms sein werde, sei also mehr als fraglich.
So kritisch das Ankaufprogramm in vielerlei Hinsicht auch sein möge, gebe es dennoch zahlreiche Assetklassen, die davon profitieren würden und die Anleger im Blick haben sollten. Speziell Staatsanleihen der Peripherie, Unternehmens- und Bankanleihen käme die Geldschwemme zugute.
Zudem dürften sich in einem Umfeld geringen Wachstums Aktien mit stabilem Geschäftsmodell einer Neubewertung unterziehen: Einerseits weil sie aufgrund ihrer stabilen, hohen Dividende in Relation zu Anleihen attraktiv würden. Andererseits, da Unternehmen mit realem Umsatz- und Gewinnwachstum höhere Kurs/Gewinn-Verhältnisse erzielen könnten. 2015 könnten Anlegern erneut steigende Kurs/Gewinn-Verhältnisse bevorstehen. (08.01.2015/alc/a/a)
Die europäischen Inflationszahlen würden weiterhin an der bedrohlichen Schwelle zur Deflation dümpeln. Dafür würden meist die sinkenden Energiepreise verantwortlich gemacht, obwohl auch bei Industriewaren seit Monaten eine preisliche Abwärtsspirale zu beobachtet sei. Die EZB scheine dies erkannt zu haben und habe seit September letzten Jahres ein Ankaufprogramm von Staatsanleihen angedeutet. Mehr als deutlich habe sich jüngst Notenbankpräsident Mario Draghi im Interview hierzu ausgedrückt: "Wir sind in technischen Vorbereitungen, um den Umfang, das Tempo und die Zusammensetzung unserer Maßnahmen Anfang 2015 zu verändern."
Irgendwie komme den Experten das bekannt vor: Bereits im Sommer 2012 habe Draghi versichert, die EZB werde im Notfall unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen und damit erstmals ein Staatsanleihen-Ankaufprogramm ins Spiel gebracht. Zwar habe die EZB in der Praxis noch keine einzige Staatsanleihe im Rahmen dieses Programms erworben, sei jedoch als Teil der Troika und ESM-Partner äußerst aktiv in Spanien, Italien, Zypern und Griechenland geworden.
Mit Ruhm bekleckert habe sich die EZB dabei nicht - zu verbissen sei ihre Haltung zu Sparmaßnahmen und Vernachlässigung der Wachstumsimpulse erschienen. Es wäre also mehr als willkommen, wenn die EZB nun ihren Stil hin zu mehr Wachstum ändern würde.
Im Zusammenhang mit den Rettungspaketen sei es zum ersten Mal im Februar 2014 zur entscheidenden Frage gekommen: Dürfe die EZB überhaupt Staatsanleihen kaufen? Damals habe das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung dazu an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Der Vorwurf der Karlsruher Richter sei eindeutig gewesen: Die EZB habe mit besagter Ankündigung ihr Mandat, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern, mehr als überschritten.
Dieser Hinweis auf eine Limitierung des Programms könnte die Richter in Karlsruhe und ihre Kollegen in Luxemburg im Hinblick auf künftige Maßnahmen beruhigen. Deswegen würden die Experten davon ausgehen, dass der EZB Recht zugesprochen werde - und sie somit einen Freibrief für ihre lockere Geldpolitik erhalte.
Die EuGH-Entscheidung sei maßgebend für die kommende EZB-Sitzung am 22. Januar. Darüber hinaus würden auch die negativen Inflationszahlen der Eurozone sowie die geringe Nachfrage nach neuer Liquidität (TLTROs) seitens der Banken das neue Maßnahmenpaket der Notenbanker massiv bestimmen. Vieles spreche demnach dafür, dass die EZB das Ankaufprogramm nicht nur auf Pfandbriefe und besicherte Kredite begrenzen werde und das Gelddrucken somit munter weiter gehe.
Die Märkte würden angesichts fallender Ölpreise und sinkender Inflationserwartungen inständig auf Staatsanleihenkäufe der EZB hoffen. Bundesanleihen und Euro hätten sich entsprechend entwickelt. Wie es der Zufall wolle, werde am Wochenende nach der nächsten EZB-Sitzung ein neues griechisches Parlament gewählt. Ob Griechenland Teil dieses Ankaufprogramms sein werde, sei also mehr als fraglich.
So kritisch das Ankaufprogramm in vielerlei Hinsicht auch sein möge, gebe es dennoch zahlreiche Assetklassen, die davon profitieren würden und die Anleger im Blick haben sollten. Speziell Staatsanleihen der Peripherie, Unternehmens- und Bankanleihen käme die Geldschwemme zugute.
Zudem dürften sich in einem Umfeld geringen Wachstums Aktien mit stabilem Geschäftsmodell einer Neubewertung unterziehen: Einerseits weil sie aufgrund ihrer stabilen, hohen Dividende in Relation zu Anleihen attraktiv würden. Andererseits, da Unternehmen mit realem Umsatz- und Gewinnwachstum höhere Kurs/Gewinn-Verhältnisse erzielen könnten. 2015 könnten Anlegern erneut steigende Kurs/Gewinn-Verhältnisse bevorstehen. (08.01.2015/alc/a/a)


