EZB-Ratssitzung: "Wir beabsichtigen, die Leitzinsen um weitere 50 Bp (...) im März zu erhöhen (...)"


03.02.23 13:15
Hamburg Commercial Bank

Hamburg (www.anleihencheck.de) - Auf der EZB-Sitzung vom 2. Februar wurden die Leitzinsen wie erwartet um 50 Basispunkte (BP) angehoben, d.h. der Satz für die Einlagefazilität wird ab dem 08.02. bei 2,5% und der Hauptrefinanzierungssatz bei 3,0% liegen, so die Analysten der Hamburg Commercial Bank.

Die "Absicht", die Zinssätze bei der nächsten Sitzung am 16. März erneut um 50 BP zu erhöhen, sei ebenfalls Teil der geldpolitischen Erklärung. Zwar heiße es dort, dass der EZB-Rat nach der März-Sitzung den weiteren Kurs seiner Geldpolitik bewerten werde, aber Notenbankpräsidentin Christine Lagarde habe deutlich gemacht, dass sie zu weiteren Zinserhöhungen neige: "Wir wissen, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben; wir wissen, dass wir noch nicht fertig sind", und "wir sind sicherlich weder jetzt noch im März am Ziel".

Mögliche Lohnerhöhungen, die sich besonders auf die Preise für Dienstleistungen auswirken würden, seien ein weiteres Thema gewesen, das Lagarde mehrfach angesprochen habe, wobei sie politisch riskante Forderungen nach Lohnzurückhaltung seitens der Gewerkschaften sorgfältig vermieden habe. Die EZB sei im Übrigen im Begriff, eine "grüne Geldpolitik" im Zusammenhang mit dem Abbau des APP-Portfolios an Unternehmensanleihen zu betreiben.

Während die Falken weiterhin um die Glaubwürdigkeit der EZB besorgt seien, habe es eine leichte Tendenz gegeben, weniger "hawkish" und in Zukunft eher zu Kompromissen bereit zu sein. Nichtsdestotrotz seien zwei bis drei weitere Zinserhöhungsschritte (um insgesamt 75 bis 100 BP) sehr wohl noch möglich.

Die Ankündigungen im Einzelnen:

Zinsentscheidung/Zinsausblick: Der Zinssatz der Einlagefazilität sei um 50 BP auf 2,5% und der Hauptrefinanzierungssatz um 50 BP auf 3,0% erhöht worden. Es bestehe die "Absicht" ,die Leitzinsen im März erneut um 50 BP zu erhöhen. Lagarde habe dazu gesagt, dass "Absicht" ein "starkes Wort" sei, aber "keine einhundertprozentige Verpflichtung" bedeute.

Einordnung: Eine weitere Zinserhöhung um 50 BP sei ausgemachte Sache und es werde mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit mindestens eine weitere, wenn auch kleinere Zinserhöhung folgen.

Inflationsaussichten: Die Aufwärtsrisiken hätten abgenommen, würden aber weiterhin überwiegen.

Einordnung: Keine Entwarnung an der Inflationsfront trotz der zuletzt rückläufigen Inflationsraten. Lagarde habe nicht nur auf die stagnierende Kernrate der Inflation verwiesen, sondern auch darauf, dass die deutschen Inflationszahlen noch immer fehlen würden (aufgrund von IT-Problemen bei Destatis). Eine Revision der Inflationszahlen für die Eurozone sei daher noch möglich, wenn die Januar-Zahlen für Deutschland veröffentlicht würden (D habe ein Gewicht von einem Drittel am Warenkorb der Eurozone).

Lohnerhöhungen: "Die Löhne sind wirklich wichtig; sie spielen eine entscheidende Rolle im Dienstleistungssektor; wir beobachten sie genau und haben einen Lohn-Tracker für neun Länder erstellt" (sinngemäßes Zitat von Lagarde).

Einordnung: Nach Erachten der Analysten der Hamburg Commercial Bank sei die Furcht vor einer Lohn-Preis-Spirale die große Sorge der EZB. Dies sei angesichts von Lohnforderungen der Gewerkschaft ver.di von bis zu 15% in Deutschland durchaus berechtigt.

"Grüne Geldpolitik": Im Rahmen des APP-Portfolioabbaus (15 Mrd. EUR pro Monat von März bis Juni 2023, über den weiteren Abbaupfad werde danach entschieden) würden Unternehmensanleihen besonders behandelt: "Die verbleibenden Reinvestitionen werden stärker auf Emittenten mit einer besseren Klimabilanz ausgerichtet".

Einordnung: Die EZB mache Ernst mit ihrem Vorhaben, eine klimafreundliche Geldpolitik umzusetzen. Tendenziell würden Unternehmen, die sich einer nachhaltigen Wirtschaftsweise verschrieben hätten und dies gemäß den EU-Regeln nachweisen könnten, belohnt und könnten auf längere Sicht mit günstigeren Refinanzierungsbedingungen rechnen. Aufseiten der EZB bedeute dieser Schritt, dass die Klimaziele von Unternehmen sehr sorgfältig geprüft werden müssten, um nicht in den Verdacht zu kommen, Unternehmen beim Greenwashing zu unterstützen. (03.02.2023/alc/a/a)






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