EZB: Inflationsdaten nehmen Druck von der EZB


05.03.14 17:00
Nord LB

Hannover (www.anleihencheck.de) - Am Donnerstag beraten die Notenbanker der EZB erneut über die Leitzinsen für die Eurozone, so die Analysten der Nord LB.

Nachdem einige Marktteilnehmer bereits im vergangenen Monat mit einer Leitzinssenkung gerechnet hätten, stelle sich die Frage, ob ein solcher Schritt in diesem Monat anstehe. Die Analysten würden bei ihrer Einschätzung bleiben, dass die EZB erneut auf eine Zinssenkung verzichte und das aktuelle Leitzinsniveau bestätige. Vor allem die jüngsten Daten zur Entwicklung der Konsumentenpreise würden diese Sicht der Dinge stützen. Eurostat zufolge habe sich die Teuerungsrate im Februar auf niedrigem Niveau stabilisiert, sei aber nicht weiter zurückgegangen. Demnach seien die Verbraucherpreise um 0,8% gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit bleibe die Inflation zwar deutlich unter der Zielmarke von knapp 2%. Die Deflationsgefahren, die einen Zinsschritt erforderlich machen würden, würden aber nach wie vor vernachlässigbar bleiben.

Im Fokus dürften entsprechend die Inflations- und Wachstumsprojektionen stehen, die von der EZB in diesem Monat aktualisiert und veröffentlicht würden. Die Analysten der Nord LB rechnen zwar mit einer leichten Abwärtsrevision der Inflationserwartungen - echter Handlungsdruck mit Blick auf die Leitzinsen sollte sich allerdings nur für den Fall einer erheblichen Reduktion der Inflationsaussichten ergeben. Hiervon würden sie jedoch nicht ausgehen. Dennoch dürfte das Inflations- bzw. Deflationsthema auch in den kommenden Wochen die Notenbanker und ihre Ausführungen bestimmen.

Spätestens die März-Daten würden wohl erneut zu heftigen Diskussionen führen. Der in diesem Jahr entlastend wirkende Oster-Basiseffekt dürfte von der einen oder anderen geldpolitischen Taube sicher als Argument für eine weitere geldpolitische Lockerung herhalten müssen. Die Analysten würden an dieser Stelle hoffen, dass die Mehrzahl der EZB-Ratsmitglieder diesen Einmaleffekt als solchen richtig beurteile und daraus keinen voreiligen Aktionismus ableite.

Sollte die EZB allerdings ein Zeichen an die Märkte senden wollen, welches über bloße verbale Ausführungen hinausgehe, könnte der Rat um Notenbankchef Mario Draghi eine der unkonventionellen Maßnahmen ergreifen. Nachdem der zwischenzeitliche Anstieg der Geldmarktsätze zum Erliegen gekommen sei, dürfte die Notwendigkeit weiterer langfristiger Refinanzierungsgeschäfte allerdings überschaubar sein. Dennoch werde die Möglichkeit einer Liquiditätsspritze in Form eines Verzichts auf die liquiditätsseitige Absorbierung der Staatsanleihenkäufe diskutiert.

Bislang habe die Notenbank über wöchentliche Tendergeschäfte dem Markt immer genau die Menge an Liquidität entzogen, die sie vorab über den Ankauf von Staatsanleihen zugeführt habe. Diese Absorptionsgeschäfte seien das Zugeständnis der EZB an die Kritiker der Wertpapierankäufe gewesen. Die Ankäufe seien damit liquiditätsneutral abgelaufen.

Aktuell habe die EZB noch Staatsanleihen in einem Volumen von circa 170 Milliarden Euro in ihren Büchern. Würde sie nun auf die entsprechenden Gegengeschäfte verzichten, käme dies einer Liquiditätszuführung in identischer Größenordnung gleich. Angesichts der niedrigen Inflationsraten und dem auf Sicht überschaubaren Inflationsdruck wäre dies wohl ohne größere Risiken hinnehmbar und auch der Aufschrei der breiten Öffentlichkeit wäre vermutlich recht verhalten.

Die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und speziell auf der Krim dürften hingegen im EZB-Rat keine größere Rolle spielen. Denkbar seien an dieser Stelle zunächst lediglich konjunkturelle Effekte, die im gegenwärtigen Augenblick jedoch noch als vernachlässigbar einzustufen seien. Eine wie auch immer geartete Reaktion seitens der Notenbank sei daher nicht zu erwarten.

Die bisherige Präsidentin des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) Claudia Buch sei ihrer Ernennung zur Vizepräsidentin der Bundesbank ein Stück näher gekommen. Die Bundesbank habe sich für die Ernennung der Volkswirtin ausgesprochen. Formal müsse der Vorstand der Bundesbank gemäß Bundesbankgesetzt zu Nominierungsvorschlägen angehört werden. Mit dieser Zustimmung hätten die Bundesbanker den Weg für Buch freigemacht. Damit dürfte die Bundesregierung den Vorschlag zur Ernennung an den Bundespräsidenten weiterleiten, der die Bundesbankvorstände bestelle. (05.03.2014/alc/a/a)