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Anleihen: Schaffung von immer neuen Regeln bringt letztlich auch keine absolute Sicherheit
27.06.18 12:30
Wolfgang Steubing AG
Frankfurt am Main (www.anleihencheck.de) - In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission im Anleihen-Segment viele Veränderungen vorgenommen, so das Asset Management Team der Steubing AG.
Dabei beschleiche einem aber das Gefühl, dass sich Europa lieber mit den Kleinen beschäftige als die Großen zu reglementieren. Vielleicht auch deshalb, weil bei den kleinvolumigen Anleihen es keine weltweiten Absprachen benötige. Das sehen wir in den letzten Monaten deutlich bei den Anleihen des Weltkonzerns Steinhoff, so die Analysten der Wolfgang Steubing AG. Wenn es hier zu einem Ausfall komme, dann seien das ungeahnte Dimensionen. Auf dieser Ebene müssten die Daumenschrauben der Regulation deutlich stärker angezogen werden, denn global operierende Konzerne seien für die verschieden Aufsichtsbehörden schwer zu kontrollieren und dementsprechend für Investoren möglicherweise deswegen sogar intransparenter als KMU.
Aber die Schaffung von immer neuen Regeln für Anleihen von KMU bringe letztendlich auch nicht das perfekte Produkt. In der Literatur habe Johann Christoph Gottsched zwar die Epoche der Aufklärung mit seiner Regelhaftigkeit geschaffen, dennoch sei es wohl unbestritten, dass die folgende Epoche, die Klassik, als das literarische Vorbild zu gelten habe. Die Klassik habe zwar die Regeln der Aufklärung übernommen, aber die Regeln nicht als Allheilmittel für das Produkt, das literarische Werk, gewertet.
Im April habe die Bundesregierung entschieden, eine neue EU-Regelung zur Prospektverordnung zu übernehmen. Diese sehe vor, dass für öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bei einem Gesamtwert von acht Millionen Euro kein Prospekt erstellt werden müsse. Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Kapitalmarkt KMU) habe diese Entscheidung begrüßt. Nun gebe der Verband eine Stellungnahme zum neuen KMU-Wachstumsmarkt-Konzept der EU-Kommission ab, dass er in Teilen für misslungen halte. So sei nicht klar, ob ein KMU-Bond Emittent jährlich nicht mehr als 50 Millionen Euro und insgesamt nicht mehr als 50 Millionen Euro emittieren dürfe, um im KMU-Wachstumsmarkt weiterhin zu bleiben. Dass KMU-Anleiheemittenten keine Halbjahreszahlen veröffentlichen sollten, mache durchaus Sinn. Denn gerade für Unternehmen dieser Größe sei die Erstellung von solchen Berichten ein hoher zusätzlicher Kostenfaktor und zugleich eine Hürde an den Kapitalmarkt zu gehen.
Regeln schaffen, im Sinne Gottscheds, um den "Hanswurst von der Bühne zu vertreiben", das mache Sinn. Aber die Europäische Kommission sollte sich nicht ausschließlich auf die KMU konzentrieren. Sonst wirke es so: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Und: Überreglementierung schaffe auch nicht das gute Produkt. Da könne die Europäische Kommission von der Literatur lernen. Die Kombination von Regeln und kreativer Kraft erschaffe das Gute (Produkt). (27.06.2018/alc/a/a)
Dabei beschleiche einem aber das Gefühl, dass sich Europa lieber mit den Kleinen beschäftige als die Großen zu reglementieren. Vielleicht auch deshalb, weil bei den kleinvolumigen Anleihen es keine weltweiten Absprachen benötige. Das sehen wir in den letzten Monaten deutlich bei den Anleihen des Weltkonzerns Steinhoff, so die Analysten der Wolfgang Steubing AG. Wenn es hier zu einem Ausfall komme, dann seien das ungeahnte Dimensionen. Auf dieser Ebene müssten die Daumenschrauben der Regulation deutlich stärker angezogen werden, denn global operierende Konzerne seien für die verschieden Aufsichtsbehörden schwer zu kontrollieren und dementsprechend für Investoren möglicherweise deswegen sogar intransparenter als KMU.
Im April habe die Bundesregierung entschieden, eine neue EU-Regelung zur Prospektverordnung zu übernehmen. Diese sehe vor, dass für öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bei einem Gesamtwert von acht Millionen Euro kein Prospekt erstellt werden müsse. Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Kapitalmarkt KMU) habe diese Entscheidung begrüßt. Nun gebe der Verband eine Stellungnahme zum neuen KMU-Wachstumsmarkt-Konzept der EU-Kommission ab, dass er in Teilen für misslungen halte. So sei nicht klar, ob ein KMU-Bond Emittent jährlich nicht mehr als 50 Millionen Euro und insgesamt nicht mehr als 50 Millionen Euro emittieren dürfe, um im KMU-Wachstumsmarkt weiterhin zu bleiben. Dass KMU-Anleiheemittenten keine Halbjahreszahlen veröffentlichen sollten, mache durchaus Sinn. Denn gerade für Unternehmen dieser Größe sei die Erstellung von solchen Berichten ein hoher zusätzlicher Kostenfaktor und zugleich eine Hürde an den Kapitalmarkt zu gehen.
Regeln schaffen, im Sinne Gottscheds, um den "Hanswurst von der Bühne zu vertreiben", das mache Sinn. Aber die Europäische Kommission sollte sich nicht ausschließlich auf die KMU konzentrieren. Sonst wirke es so: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Und: Überreglementierung schaffe auch nicht das gute Produkt. Da könne die Europäische Kommission von der Literatur lernen. Die Kombination von Regeln und kreativer Kraft erschaffe das Gute (Produkt). (27.06.2018/alc/a/a)


